Frage an Claudia Tausend von Marcus K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Tausend,
bereits in der letzten Legislaturperiode stand ja das Thema "Recht auf Rückkehr zur Vollzeit aus Teilzeit" für Eltern auf der Agenda, wurde aber nicht voll umgesetzt.
Nun ist es ja Bestandteil des Koalitionsvertrags und ich möchte daher wissen, welche Hindernisse es noch gibt, damit diese überfällige Reform angegangen wird und bis wann Sie denken, dass diese ausgeräumt sind?
Herzlichen Dank,
Sehr geehrter Herr K.,
das Rückkehrrecht zur Vollzeit aus Teilzeit ist ein zentrales Vorhaben der SPD, das wir bereits in der letzten Legislaturperiode angegangen sind. Die Menschen brauchen eine Arbeitszeitbrücke zur Vereinbarkeit mit der Familie, dem Ehrenamt und für Weiterbildung.
Damals sperrte sich leider die CDU/CSU, die dieses Rückkehrrecht nur bei Betrieben ab 200 Mitarbeitern gelten lassen wollte, was de facto einen Großteil der Beschäftigten in Deutschland ausgenommen hätte. Wir haben deshalb im aktuellen Koalitionsvertrag eine detaillierte Vorlage erarbeitet, die vom Kabinett bereits beschlossen wurde und so schnell wie möglich (voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres) wirken soll.
Voraussetzungen für die Brückenteilzeit sind:
• Der Zeitraum für die Brückenteilzeit beträgt zwischen einem und fünf Jahren.
• Der Arbeitgeber hat in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
• Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
• Es müssen keine bestimmten Gründe (z. B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen.
• Der Antrag wird mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich gestellt.
• Es stehen keine betrieblichen Gründe entgegen.
• Zumutbarkeitsregelung: Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten können die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn pro angefangene 15 Beschäftigte bereits mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit arbeitet.
Unser Gesetzentwurf bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend