Frage an Claudia Tausend von Christa T. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Tausend:
seit langem ist Ihnen bekannt, dass in München bezahlbare Wohnungen fehlen. Was haben Sie in den letzten Jahren unternommen, um diese Misere, die inzwischen zu einer regelrechten Notlage geworden ist, zu beseitigen?
Wie Sie ebenfalls wissen, sind für viele Senioren durch niedrige Renten die Mieten, aber auch Altenheimplätze kaum noch zu stemmen. Welche Pläne haben Sie diesbezüglich, um diesen Missstand zu beenden? Wurden von Ihrer Partei in den letzten Jahren irgendwelche sinnvollen Projekte eingeleitet?
Mit freundlichem Gruß
C. T.
Sehr geehrte Frau T.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. In den letzten 25 Jahren lag der Wohnungsbau nicht im Zentrum der allgemeinen Aufmerksamkeit, in vielen Regionen in Ostdeutschland, im Norden, aber auch in manchen Regionen Bayerns war das Bild von Leerständen und Verfall der Grundstücks- und Immobilienpreise geprägt. Das ist heute anders! Wir haben in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode darum einiges angepackt, um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln und den Mietanstieg direkt und indirekt zu bremsen.
Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung wurden von 455 auf 700 Millionen erhöht, mittlerweile wurden die Kompensationsmittel zweimal aufgestockt auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die bayerische Staatsregierung hat hingegen die Landesmittel von 159 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 87 Millionen Euro im Jahr 2017 fast halbiert, weil es jetzt Bundesmittel gibt. Diese Mittel waren jedoch als Zusatzmittel und nicht als Ersatz gedacht! Wir fordern als SPD, dass diese Mittelkürzung zurückgenommen und darüber hinaus deutlich mehr investiert wird. Dabei geht es nicht um eine Aufstockung der Mittel, sondern um eine gezielte Förderung dort, wo es am dringendsten nötig ist. Leider ist dies kein Einzelfall und der Freistaat Bayern war bis zu diesem Sündenfall eher eine Ausnahme: viel zu oft haben die Bundesländer, in deren Kompetenz die soziale Wohnraumförderung seit der Föderalismusreform II aus dem Jahr 2006 liegt, die Bundesmittel, für die sie keinen Verwendungsnachweis bringen müssen, für ihre eigenen Zwecke eingesetzt: oft zur Haushaltskonsolidierung, oft für andere Vorhaben, die auf der Prioritätenliste weiter oben stehen.
Deshalb wollen wir als SPD zweierlei: Einerseits eine Zweckbindung und einen Verwendungsnachweis der Wohnungsbaumittel für den Wohnungsbau. Und eine über das Jahr 2019 - das Stichdatum für das Auslaufen des Solidarpakts - hinausgehende Mitzuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung. Denn nach diesem Stichdatum soll nach derzeitiger Gesetzeslage die soziale Wohnraumförderung in die Alleinzuständigkeit der Bundesländer fallen. Sie würden dann auch keine Bundesmittel mehr erhalten und allein entscheiden, wie ihre Haushaltsmittel verwendet werden - und diese Entscheidung würde aller Erfahrung nach nicht immer und unbedingt für den Wohnungsbau fallen.
In München haben wir bereits ein einmaliges Fördermodell, mit dem vor allem Familien bis zu einem Haushaltseinkommen bis zu fast 90.000 Euro mit rein kommunalen Mitteln unterstützt werden, ein Vorbild auch für andere Ballungsräume, in denen sich zwar das Einkommensgefüge nach oben verschoben hat, die Marktmieten aber noch mehr.
Wir brauchen vor allem aber Mietwohnungen insgesamt. Um den Bau zu fördern, wollen wir als SPD die degressive Sonderabschreibung auf Mietwohnungen wieder einführen, denn wir brauchen in den großen Ballungsräumen wie München, aber auch Universitätsstädten vor allem Mietwohnungen, am besten preisgedämpft. Darum würden wir die degressive Sonderabschreibung gerne auf Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten konzentrieren und mit einem Preisdeckel versehen, der sich an den 10% über Mietspiegelniveau orientiert. Und wir würden dies mit der Wiedereinführung des 1996 abgeschafften § 7k des Einkommenssteuergesetzes verknüpfen, damit die Investition in Wohnraum auch für natürliche Personen wieder attraktiver wird.
Außerdem befürworten wir die Wiedereinführung des Baukindergeldes, Unterschiede zur Union gibt es in der Ausgestaltung: wir denken an 20.000 Euro für eine vierköpfige Familie, für den Neubau regional konzentriert auf Gebiete mit Wohnraummangel oder für den Erwerb einer Bestandsimmobilie, dort wo es Leerstände gibt.
Bereits heute werden ältere Menschen bei der Registrierung für geförderten Wohnraum besonders berücksichtigt. So erhalten ältere Menschen einen 10 Prozent-Punkteaufschlag (Vorrangpunkte). Dies erhöht ihre Chancen auf eine erfolgreiche Wohnungsvermittlung. Zudem erhalten Seniorinnen und Senioren Wohngeld. Das Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung, hat dem Sozialausschuss am 20. Juli 2017 eine Beschlussvorlage "Zeitgemäße Wohnformen im Alter II" vorgelegt, in der auch die Situation und die Planungen für diesen Personenkreis dargestellt werden. Die Beschlussvorlage können Sie unter: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4532499.pdf einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend, MdB