Frage an Claudia Tausend von Daniel K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Tausend,
am 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Dieses Jahr fällt dieser Gedenktag ausgerechnet in den Zeitraum, in dem ein ganz massiver Eingriff in unser Grundgesetz geplant ist.
Sie sollen am 1. Juni über eine große Grundgesetzänderung abstimmen: insgesamt 13 Änderungen! Ich bin kein Verfassungsrechtler, sondern ein Genosse bis vor kurzen auch noch in ihrem Wahlkreis, sowie ein Bauleiter der Dienststelle München der Autobahndirektion Südbayern. Aber ich kann auch so verstehen: Das wird eine Privatisierung! Geht diese Grundgesetzänderung durch, kommt die Privatisierung der Autobahnen. Die entscheidende Passage lautet immer noch: „Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“
Es ist den Angestellten sowie den Personalräten dieser Gesetzentwurf bisher nicht vorgelegt worden, somit können auch keine konstruktive Vorschläge aus der täglichen Praxis eingebracht werden. Die Angestellten bangen um ihre Existenzen. Der Staatsdienst hat an Glaubwürdigkeit verlohren. Sichere Arbeitsplatz, tarifliche Regelungen, Anspruch bzw. Verlust von Staatsbediebstentenwohnungen, geregelte Arbeitszeiten Usw.
Wie ich ihnen bereits in der Sitzung im AK Verkehrspolitik im vergangenen Jahr mitgeteilt habe wird es auch wirtschaftlich zu erheblichen Einschränkungen im Münchner Stadtverkehr geben. Wenn eine private Gesellschaft oder sonstige Gesellschaft neu organisieren muss um die Projekte des Bundesverkehrswegeplan 2030 umzusetzen. Die gilt natürlich nicht nur für München.
Es kann nicht sein das man sich von den Finanzminister erpressen lässt und einer Grundgestzänderung zustimmt nur um finanzielle Mittel für einen anderen Sektor wie Bildung zu Erhalten.
Ich will diese Grundgesetzänderung nicht! Ich denke Sie auch nicht, Sagen Sie in der Abstimmung „Nein“ zur Autobahnprivatisierung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Käufl
Sehr geehrter Herr Käufl,
ich habe bei der Abstimmung zu den von Ihnen angesprochenen Grundgesetzänderung nach reiflicher Überlegung dem Gesamtpaket nicht zugestimmt. Ansonsten verweise ich auf meine Antwort an die ähnliche Frage von Emil Dübell vom 19.5.2017, bei der ich meine persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten, die ich zusammen mit meinem Votum im Plenum des Deutschen Bundestages zu Protokoll gegeben habe, im Wortlaut wiedergegeben habe.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend