Frage an Claudia Tausend von Günter Z. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Tausend,
im Kontext der Energieversorgung in Deutschland wird z. Zt. von den Energieversorgern - Erdgas-Verband BVEG - gefordert, das in Warteposition befindliche Gesetz zum Fracking zu regeln, damit die ´unkonventionelle´ Fracking-Methode auch in Deutschland angewendet werden kann.
In der Gesamtschau der Energiewende ist es für mich fraglich, ob die Fracking-Methode überhaupt noch Sinn macht, weil es m. E. grosse ungenutzte Windkraft-Kapazitäten gibt, die es ermöglichen, Wasserstoff herzustellen und in Verbindung mit Kohlendioid Methan zu produzieren, das leicht im bestehenden Gasleitungsnetz verteilt und genutzt werden kann.
Die entsprechende Technologie ist erprobt und verfügbar, jedoch aufgrund der Tatsache, daß letztendlich die EEG-Umlage diese Art von Energie verteuert, ist sie am Markt nicht attraktiv.
Ich bitte Sie um eine Erläuterung, warum die Bundesregierung verfügbare, erprobte und zugleich umweltfreundliche Methoden nicht massiv fördert.
Darüber hinaus habe ich bis heute keinen für den Bürger leicht verständlichen Masterplan der Gesamtsicht - Visualisierung - der Energiewende in den zur Verfügung stehenden Informations-sites der Bundesregierung gefunden.
Ich hoffe, daß Sie mir entsprechendes Info-Material - ein link ist ausreichend - zur Verfügung stellen können.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Zimmek
Sehr geehrter Herr Zimmek,
unkonventionelles Fracking haben wir in Deutschland - nach harten Verhandlungen mit der Union - endlich verboten. Ein voller Erfolg für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, und gut für Mensch, Natur und Trinkwasser. Für die SPD-Bundestagsfraktion war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Diese Prämisse wird jetzt umgesetzt.
Hier die wichtigsten Punkte, die nun gesetzlich geregelt werden:
- Fracking, so wie es in den USA oder in Kanada praktiziert oder hier als unkonventionelles Fracking bezeichnet wird, wird in Deutschland auf unbestimmte Zeit verboten.
- Forschung zu eben dieser Form des Frackings wird es nur durch maximal vier Erprobungsmaßnahmen geben, wenn die jeweilige Landesregierung zustimmt. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist ein Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion.
- Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards bei der seit den 1960er Jahren betriebenen Erdgasförderung werden erheblich verbessert.
- In allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen (Beispiel: Bodensee), die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten soll Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen werden.
Ein knappes Viertel der Primärenergieversorgung der Bundesrepublik erfolgt über Erdgas. Die Eckpunkte zur weiteren Steigerung der Versorgungssicherheit finden Sie hier: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eckpunkte-gasversorgungssicherheit,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
Sie fragten nach weiterführenden Links zur Energiewende:
Zum einen kann ich Ihnen die Themenseite der Bundesregierung empfehlen: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Energiewende/_node.html
Eine Broschüre über die zentralen Vorhaben der Energiewende in der 18. Legislaturperiode finden Sie hier: https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/0-9/10-punkte-energie-agenda-zweite-fortschreibung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
Empfehlenswert ist auch eine Anmeldung beim Newsletter "Energiewende Direkt" des Bundeswirtschaftsministeriums, der aktuell über laufende Vorhaben berichtet: https://www.bmwi.de/DE/Mediathek/energiewende-direkt.html
Mit herzlichen Grüßen
Claudia Tausend