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Claudia Tausend
SPD
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Frage von Marcus K. •

Frage an Claudia Tausend von Marcus K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Tausend,

welche Personen sind aufgrund welcher Funktion / Eigenschaft an den am Montag, 16.12.2013 beginnenden Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika beteiligt? Wie wurden die an diesen Verhandlungen teilnehmenden bestimmt?

Wie werden die Interessen der Bevölkerung Deutschlands in diesen Verhandlungen vertreten/berücksichtigt? Ist eine Beteiligung der Bevölkerung Deutschlands bei der Entscheidung über die Ergebnisse in Form eines Referendums/Volksentscheids geplant? Falls nein, wer entscheidet dann über die Umsetzung des Freihandelsabkommens für die Bevölkerung Deutschlands?

Halten Sie es angesichts der jüngsten Datenschutzverstöße durch US-amerikanische Geheimdienste für angebracht, die Verhandlungen auf Eis zu legen, bis sich die USA bei der Bevölkerung Deutschlands entschuldigt und sich verpflichtet hat, künftig keine Daten der Bevölkerung Deutschlands mehr ohne vorherigen richterlichen Beschluss zu erheben/nutzen/verarbeiten?

Welche Vereinbarungen sind Ihrer Meinung nach unverrückbar als Mindestanforderungen in einem evtl. Freihandelsabkommen zu den folgenden Themen festzulegen:

Datenschutz
Gentechnik bei Pflanzen/Lebensmitteln und Medizin
Fracking

Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Kaiser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kaiser,

die Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen führen auf europäischer Seite Vertreter der EU-Kommission. Völkerrechtliche Verträge müssen nach dem Grundgesetz grundsätzlich vom Parlament, also dem Deutschen Bundestag, beschlossen und vom Bundespräsidenten ratifiziert werden. Vom genauen Inhalt des Vertrages hängt ab, ob auch noch der Bundesrat mitentscheidet.

Für uns ist wichtig, dass dieses Freihandelsabkommen die hohen europäischen arbeitsrechtlichen, sozialen, ökologischen und verbraucherschutzrechtlichen Standards einhält. Dafür müssen begründete Ausnahmen Teil des Abkommens sein, sowie parlamentarische Kontrolle und gerichtlicher Schutz gewährleistet werden.

Sie sprechen die Vertrauensverluste in unseren transatlantischen Partner an. Wir erwarten ein deutliches Bekenntnis der US-Regierung zum guten Umgang unter Partnern und dem Schutz der Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürgern. Hierfür muss es klar definierte und überprüfbare Vereinbarungen geben, um wieder Vertrauen herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Tausend, MdB

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