(...) In den internationalen Verträgen, die den Sonderstatus Deutschlands regelten, wurde eine friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland vereinbart, welche die Grundlage für den dauerhaften Frieden bilden sollte.Die Vertragsparteien waren sich darüber einig, dass die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung aufgeschoben werden müsste. Bis zum Abschluss der friedensvertraglichen Regelung wollten sie zusammenwirken, um mit friedlichen Mitteln ihr gemeinsames Ziel zu verwirklichen: „ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine freiheitlich-demokratische Verfassung, ähnlich wie die BRD, besitzt und das in die europäische Gemeinschaft integriert ist“. (...)