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Frage von Florian H. •

Frage an Claudia Roth von Florian H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Roth,

letztes Jahr konnte ich an der Uni Augsburg ihren Vortrag zum Thema "Datenschutz ist Bürgerrecht" besuchen. Ein sehr interessanter Vortrag, dessen Inhalte ich natürlich begrüße. An der folgenden Aktion im Internet habe ich auch teilgenommen! Aber nun zur Sache:

Dabei hat sich für mich allerdings eine Frage aufgeworfen: Während Sie prinzipiell für Datenschutz und gegen etwa die "Onlinedurchsuchung" mit Schlagwort "Terrorismus" waren, wurde dieser Standpunkt teilweise relativiert: mit Verweis auf bestehende Gesetze und darin enthaltene Verbrechen wie etwa Holocaust-Leugnung oder sonstige rechtsextreme Untaten.

Die Frage also, die für mich vor der Abgabe meiner Erststimme im Raum steht, lautet: Sind Sie denn nun prinzipiell und der Sache nach gegen die Einschränkung von Bürgerrechten im Datenschutz und gegen die "Onlinedurchsuchung" oder sehen Sie hier Raum für Kompromisse? Falls letzteres, ab wann träfe das denn zu? Insbesondere interessiert mich Ihre Antwort hier, weil Dinge wie Internetsperren etwa mit dem Kampf gegen Kinderpornographie gerechtfertigt werden - und sie diese ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Heinle

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heinle,

in den anstrengenden Wochen vor der Wahl konnten wir Ihre Frage leider nicht mehr beantworten. Das möchten wir nun nachholen.

Wir Grüne sind strikt dagegen, dass unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung Grund- und Bürgerrechte ausgehöhlt und verletzt werden. Dafür gab es in der großen Koalition viele Beispiele, wie die Einführung der Online-Durchsuchung, die Vorratsdatenspeicherung oder die Audio- und Videoüberwachung unbeteiligter Dritter. Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung verletzen massiv den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Der private Computer ist heute längst mehr als ein Arbeitsgerät und darf deshalb nicht beliebig ausgespäht werden. Die Vorratsdatenspeicherung stellt de facto jeden und jede unter Generalverdacht und verletzt unsere Grundrechte damit massiv. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass sie abgeschafft werden - ohne Kompromisse.

Ähnlich verhält es sich mit dem Internet-Sperr-Gesetz: der Kampf gegen Kinderpornografie, die zweifellos ein schlimmes Verbrechen ist, wird zum Anlass genommen, eine umfassende Sperrinfrastruktur einzuführen. Wir befürchten - und dies zu Recht, wie sich bereits andeutet - dass diese Sperrinfrastruktur dazu genutzt wird, auch andere unliebsame Seiten etwa aus wirtschaftlichen Gründen zu sperren.

Allerdings heißt das nicht, dass wir für völlige Rechtlosigkeit im Internet plädieren. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Selbstverständlich gelten auch im Internet Gesetze und werden Straftaten verfolgt. Wir sehen es nicht als „Kompromiss“ an, wie Sie schreiben, wenn gesetzwidrige Seiten gelöscht werden - solange das Verfahren transparent und im rechtsstaatlichen Rahmen abläuft. Wir sprechen uns deshalb für eine Intensivierung der Strafverfolgung im Internet aus und fordern eine bessere technische Ausstattung der Behörden und eine personelle Aufstockung von Fachkräften.

Die vermeintliche Bürgerrechtspartei FDP hat in den Koalitionsverhandlungen mit der Union grandios versagt, indem sie Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren und Online-Durchsuchung weiterhin für zulässig erklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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