
(...) das Verhalten, sich bei Abstimmungen der Stimme zu enthalten, ist ein legitimes und wohl begründetes demokratisches Recht, Ablehnungen oder je nach Zusammenhang auch Zustimmungen aufgrund inhaltlicher Differenzen zum Ausdruck bringen zu können. Mit Ihrer Beschreibung „Nichtpositionierung“ diffamieren Sie dieses demokratisches Recht. (...)