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Claudia Roth
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Frage von Rainer H. •

Frage an Claudia Roth von Rainer H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Roth,

in der Abstimmung über die Verlängerung des Afghanistan Einsatzes der BW haben Sie, wie andere Parlamentarier, sich der Stimme enthalten.

Wir Bürger haben Politiker gewählt, damit sie bei ihrem Handeln und im Parlament die Meinung der Bürger vertreten. Nun sind seit Jahren eine deutliche Mehrheit der wahlberechtigten Bürger gegen den Afghanistan Einsatz und die "Volksvertreter" stimmen mit großer Mehrheit für den Einsatz.
Da stellt sich mir die Frage warum unsere Vertreter unsere Meinung nicht vertreten?
Nun haben Sie Frau Roth nicht für eine Verlängerung gestimmt, nein Sie haben sich enthalten, was für mich eigentlich noch schlimmer ist.
Haben Sie keine Meinung zu diesem Thema?
Ich erwarte von einem Politiker eine Meinung. Ein Politiker, der keine Meinung hat bzw. diese in seinem Abstimmungsverhalten nicht kund tut, brauche ich nicht, denn der ist entweder seinen Aufgaben und Verantwortungen nicht gewachsen oder er ist generell überflüssig.
Wir Bürger haben eine Meinung und erwarten, dass diese Vertreten wird.

Ich bitte Sie, Ihr Abstimmverhalten zu begründen und sich zukünftig bei Abstimmungen nicht mehr zu enthalten. Andererseits kann ich Sie, wie auch Ihre Kollegen der Stimmenthalter, nur bitten, Ihre Ämter niederzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
R. Hoppenstedt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hoppenstedt,

Einhaltungen bzw. das Verhalten, sich bei Abstimmungen der Stimme zu enthalten, ist ein legitimes und wohl begründetes demokratisches Recht, Ablehnungen oder je nach Zusammenhang auch Zustimmungen aufgrund inhaltlicher Differenzen zum Ausdruck bringen zu können. Die Sphäre der politischen Entscheidungen besteht wie das reale Leben nicht nur aus schwarz und weiß. Unsere Enthaltung gegenüber dem Afghanistan-Antrag der Bundesregierung haben wir inhaltlich und mit klaren eigenen Vorstellungen zur Fortsetzung des UN-Mandats in Afghanistan sehr wohl begründet. Diesen Entschließungsantrag können Sie hier nachlesen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700133.pdf

Darin können Sie erkennen und hoffentlich nachvollziehen, aus welchen Gründen wir uns enthalten haben.

Ihre Ansichten „Bürger haben Politiker gewählt, damit sie bei ihrem Handeln und im Parlament die Meinung der Bürger vertreten“ können wir nur bedingt teilen. Denn „die Bürger“ sind nicht alle der gleichen Meinung. Die Abgeordneten werden aufgrund ihrer Ansichten und programmatischen Vorstellungen nicht von allen Bürgern gewählt, sondern von denjenigen, die genau diese Vorstellungen richtig und wichtig finden. Hinzu kommt die Freiheit der Abgeordneten, auch Gewissensentscheidungen zu treffen, die den jeweiligen Wahlprogrammen nicht eins zu eins entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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