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Clara Bünger
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Frage von Sebastian G. •

Unterstützen Sie den Antrag die AfD vom BverfG verbieten zu lassen? Nach den Ereignissen in Thüringen & den Ausführungen im Buch "Es ist 5 vor 1933" ist ein Parteiverbotsverfahren m.M unumgänglich.

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Wie Sie sich vorstellen können, diskutieren die Abgeordneten derzeit intensiv über den Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD. Da es sich um einen sogenannten Gruppenantrag handelt, besteht kein Fraktionszwang. Die Abgeordneten können ganz nach ihrem Gewissen abstimmen. Die Mehrheit der Abgeordneten der Linken wird diesen Antrag unterzeichnen. Zu dieser Mehrheit gehöre auch ich.

Wir alle haben uns die Entscheidung gewiss nicht leicht gemacht. Dennoch bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Bedingungen eindeutig erfüllt sind, das höchste Gericht mit einer Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu beauftragen. Wenn ich mir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im zweiten NPD-Verbotsverfahren 2017 anschaue, in dem das Gericht die Kriterien für ein Verbot dargelegt hat, komme ich zu dem Schluss, dass diese Kriterien im Fall der AfD gegeben sind.

Die Partei zielt durch Programm, Praxis und Verhalten ihrer Anhänger*innen auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, weil sie die Menschenwürde, eines der „Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind" (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im zweiten NPD-Verbotsverfahren 2017), an einen Volksbegriff bindet, der rassistisch ist und dem Grundgesetz widerspricht. Jede politische Macht, die sie bisher errungen hat, nutzt die AfD dazu, die Entrechtung von Minderheiten vorzubereiten, Gegner*innen zu bekämpfen und die Institutionen von Demokratie und Rechtsstaat zu sabotieren und verächtlich zu machen. Ihre anhaltenden Erfolge erfüllen anders als im Fall der NPD außerdem das Kriterium der Potentialität. Die Partei könnte also in absehbarer Zeit über die Macht verfügen, ihre Ziele umzusetzen.

Ich denke, dass wir keine Zeit zu verlieren haben und fühle mich als Abgeordnete dem Grundgesetz, dem Schutz unserer Demokratie und vor allem den Menschen in unserem Land verpflichtet. Unter diesen Menschen sind viele, die von der AfD und deren Anhänger*innen bedroht werden und deren Leben schon jetzt empfindlich beeinträchtigt wird. 

Deshalb werde ich den Antrag unterstützen, auch wenn er nur eins von vielen Mitteln im Kampf gegen rechts sein kann.

Wenn Sie das Thema weiter verfolgen möchten, lade ich Sie dazu ein, die laufenden Entwicklungen auf der Website www.afd-prüfen.de zu erfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Bünger

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