Frage an Christoph Matschie von Gregor T. bezüglich Soziale Sicherung
Was gedenken Sie gegen die bestehende Ungerechtigkeit die mit Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzts für Menschen mit privater Altersvorsoge über eine Direktversicherung entsanden ist zu tun,? Mit diesem Gesetzt wurde die von der Regierung viel gepriesene private Altersvorsorge zu einer Kostenfalle für den Bürger.
Sehr geehrter Herr T.,
mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente konnte auch endlich eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen werden.
Aktuell gilt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag, d.h. der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil. Unterhalb dieser Grenze fallen keine Beiträge an, liegt die Betriebsrente jedoch nur einen Euro darüber, muss auf die gesamte Summe der Beitrag gezahlt werden. Das verringert die Attraktivität von Betriebsrenten.
Daher wird die geltende Freigrenze in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt, ab 2020 zunächst in Höhe von 159,25 Euro. Dies bedeutet, dieser Freibetrag bleibt für alle Betriebsrenten frei von Krankenversicherungsbeiträgen. Wer eine Betriebsrente bekommt, wird im Jahr 2020 um rund 300 Euro entlastet.
Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen dann de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner werden spürbar entlastet. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen. Hier werden die Krankenkassenbeiträge, die ja auf zehn Jahre berechnet werden, durch den Freibetrag künftig um rund 3.000 Euro gesenkt. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert.
Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt nach wie vor die Freigrenze. Hier ändert sich nichts am Beitrag.
Es ist richtig, dass es keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben wird. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion. Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Mir ist klar, dass das viele Betriebsrentnerinnen und -rentner nicht zufriedenstellen wird. Es ist aber dennoch ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
Deshalb werden wir auch den BAV-Förderbetrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung bei Geringverdienern (2.200 brutto / Monat) von maximal 144 Euro auf 288 Euro anheben. Gibt der Arbeitgeber etwas zur Betriebsrente seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, so bekommt er zukünftig mehr vom Staat erstattet als bisher. Betriebliche Altersversorgung lohnt sich nämlich vor allem dann, wenn sich die Arbeitgeber beteiligen. Das wollen wir damit ebenfalls erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Matschie