Frage an Christoph Matschie von Julius K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Matschie,
Wie positionieren Sie sich zur Forderung der Justizminister von Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (alle CDU) zur Wiederaufnahme der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung? Halten Sie die anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung für sinnvoll und verhältnismäßig? Oder teilen Sie die Einschätzung des EuGH, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten und gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstößt?
Mit freundlichen Grüßen
J. K.
Sehr geehrter Herr Krämer,
seit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22.06.2017 hat die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung gegenüber Telekommunikationsanbiertern ausgesetzt. Die Unternehmen sind daher nicht verpflichtet eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Hintergrund ist, dass die nationalen gesetzlichen Vorschriften mit dem Unionsrecht nicht vereinbar seien.
Der EuGH hat zuletzt im Oktober 2020 über die pauschale Speicherung von Kommunikationsdaten entschieden. Er bekräftigte seine Auffassung, dass eine pauschale Überwachug unzulässig und nur in Ausnahmefällen wie der Terrorismusbekämpfung, schwerer Kriminalität oder einer Bedrohung der nationalen Sicherheit mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Die pauschale und anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten halte ich für nicht sinvoll und auch nicht verhältnismäßig. Eine Vorratsdatenspeicherung sollte nur in dem vom EuGH festgelegten Rahmen erfolgen. Dazu müsste zunächst das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geändert werden. Eine Initiative dazu gibt es derzeit nicht. Damit bleibt die Speicherung von Kommunikationsdaten vorerst ausgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Matschie