Frage an Christoph Matschie von Sabine M. bezüglich Familie
Herr Matschie!
Meine Tochter(20) absolviert nach ihrem Gym.eine staatliche Ausbildung in Weimar, ohne Lehrlingsgeld, bekommt aber auch kein Schülerbafög zuerkannt, da ihr Vater Alimente zahlt.Beide sind wir in einer Bedarfsgemeinschft(ARGE Weimar).Das Mädchen braucht zwei Monatskarten a:ÖPNV nach Weimar, b:Monatskarte Stadt Weimar.
Meine Frage bezieht sich auf die fehlende Unterstützung für staatliche Ausbildung bei Jugendlichen. Arbeitnehmer- alle berufstätige Menschen können Fahrtkostenpauschalen geltend machen nur die Jungendlichen werden am wenigsten unterstützt.
Was würden Sie an dieser misslichen Lage ändern wollen und können?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Michael,
vielen Dank für Ihre Anfrage und ihre Information über die Lebenssituation von Ihnen und Ihrer Tochter.
Tatsächlich ist es nach den von mir veranlassten Recherchen so, dass im Rahmen des SGB II der ihrer Tochter entstehende Mehraufwand für den Besuch der staatlichen Ausbildungsstätte nicht übernommen werden kann. Es handelt sich also um eine offensichtliche Gesetzeslücke, die von den Experten des SGB II bereits erkannt wurde.
Die künftige Landesregierung unter meiner Verantwortung wird unverzüglich mit zwei konkreten Maßnahmen Abhilfe schaffen:
1) Im Rahmen des von mir beabsichtigten Bildungspaktes zur Sicherstellung des künftigen Fachkräftebedarfs werden Landesmittel bereitgestellt, um den von Ihnen genannten und meines Erachtens sehr berechtigten Mehrbedarf im Rahmen einer Ausbildungsunterstützung fördern zu können. Mein Ziel ist es, dass jeder Jugendliche die Chance erhält, erfolgreich eine Ausbildung abzuschließen. Dazu gehört es insbesondere, arme Kinder und einkommensschwacher Familien individuell zu fördern.
2) Eine Landesregierung unter meiner Verantwortung wird im Bundesrat die Initiative ergreifen, um das SGB II zu verbessern und bestehende Gesetzeslücken zu schließen. Wir werden uns dabei von dem Ziel leiten lassen, die individuelle Förderung zu verbessern.
Weiterhin werde ich die Information über den von Ihnen aufgezeichneten Missstand und die Gesetzeslücke des SGB II unverzüglich an die SPD Bundestagsfraktion und den Bundesarbeitsminister weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Matschie
Sehr geehrte Frau Michael,
vielen Dank für Ihre Anfrage und ihre Information über die Lebenssituation von Ihnen und Ihrer Tochter. Tatsächlich ist es nach den von mir veranlassten Recherchen so, dass im Rahmen des SGB II der ihrer Tochter entstehende Mehraufwand für den Besuch der staatlichen Ausbildungsstätte nicht übernommen werden kann. Es handelt sich also um eine offensichtliche Gesetzeslücke, die von den Experten des SGB II bereits erkannt wurde. Die künftige Landesregierung unter meiner Verantwortung wird unverzüglich mit zwei konkreten Maßnahmen Abhilfe schaffen:
1. Im Rahmen des von mir beabsichtigten Bildungspaktes zur Sicherstellung des künftigen Fachkräftebedarfs werden Landesmittel bereitgestellt, um den von Ihnen genannten und meines Erachtens sehr berechtigten Mehrbedarf im Rahmen einer Ausbildungsunterstützung fördern zu können. Mein Ziel ist es, dass jeder Jugendliche die Chance erhält, erfolgreich eine Ausbildung abzuschließen. Dazu gehört es insbesondere, arme Kinder und einkommensschwacher Familien individuell zu fördern.
2. Eine Landesregierung unter meiner Verantwortung wird im Bundesrat die Initiative ergreifen, um das SGB II zu verbessern und bestehende Gesetzeslücken zu schließen. Wir werden uns dabei von dem Ziel leiten lassen, die individuelle Förderung zu verbessern.
Weiterhin werde ich die Information über den von Ihnen aufgezeichneten Missstand und die Gesetzeslücke des SGB II unverzüglich an die SPD Bundestagsfraktion und den Bundesarbeitsminister weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Matschie