Frage an Christoph Matschie von Uwe G. bezüglich Familie
Altersvorsorge der Abgeordneten
Sehr geehrter Herr Matschie,
Bundestags- und Landtagsabgeordnete erhalten immer noch nach nur acht Jahren eine Altersvorsorge von der ein normaler Arbeitnehmer, der immer Höchstbeiträge gezahlt hat nur träumen kann.
Warum?
Wird die SPD dies in der nächsten Wahlperiode ändern und eine Reform angehen?
Wie stehen Sie persönlich zu dieser Frage?
Ich würde mich sehr über eine Beantwortung freuen.
Bitte keine Darstellung der bestehenden Rechtslage, denn die will ich ja gerade geändert haben.
Verändern können nur Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder des Bundestages bzw. Landtages.
Zahlen müssen aber die Steuerzahler.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Gorschewski
Sehr geehrter Herr Gorschewski,
der Thüringer Landtag hat erst im vergangenen Oktober die Altersentschädigung für Abgeordnete wie mich (die erst seit einer Wahlperiode Mitglied des Landtags sind) in ihrer Höhe den Altersbezügen von Beamten angepasst (Absenkung auf maximal 71,75 Prozent der Grundentschädigung). Ferner hat ein Abgeordneter wie ich grundsätzlich erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anspruch auf Altersentschädigung nach dem Thüringer Abgeordnetengesetz. Diese Regelaltersgrenze wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nach und nach bis auf 67 Jahre hochgesetzt.
Ob darüber hinaus eine weitere faktische Absenkung der Altersentschädigung für Abgeordnete notwendig oder politisch angezeigt ist, das müssen alle Abgeordneten des fünften Thüringer Landtags entscheiden. Ich selbst halte das aufgrund der genannten Reduzierungen im Moment für nicht angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Matschie