Wegfall der sog. Beibehaltungserklärung
Guten Tag Herr Dr. Hoffmann,
haben sie Kenntnis, ob der Wegfall der sog. Beibehaltungserklärung (bspw. und insbes. bei Annahme der US-Staatsbürgerschaft) inhaltlich konkreter Bestandteil des heutigen (23.08.2023) Kabinettsbeschlusses war?
Freundliche Grüße
Jürgen B.
Sehr geehrter Herr B.
Mit unserer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist eine sog. Beibehaltungsgenehmigung für einen deutschen Staatsbürger, der die US-Staatsbürgerschaft erlangen möchte, künftig nicht mehr erforderlich. Die betreffenden Vorschriften (§§ 17 Nr. 2, 25 StAG) sollen gestrichen werden.
Die Erteilung der Beibehaltungsgenehmigungen hat beim Bundesverwaltungsamt zuletzt ca. ein Jahr gedauert. Es ist gut, dass diese bürokratische Hürde nun wegfällt.
Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage
mit besten Grüssen