
die Frage zu einem AfD-Verbotsverfahren habe ich erst vor kurzer Zeit am 17.10. auf diesem Portal beantwortet, Sie können dafür ein wenig herunterscrollen und ich verlinke Ihnen die Antwort hiermit auch gerne noch einmal
CDU Hamburg Mitte - Stefanie Blaschka
die Frage zu einem AfD-Verbotsverfahren habe ich erst vor kurzer Zeit am 17.10. auf diesem Portal beantwortet, Sie können dafür ein wenig herunterscrollen und ich verlinke Ihnen die Antwort hiermit auch gerne noch einmal
Wir wollen Transparenz, die für alle gleichermaßen gültig ist und nicht einzelne Lobbygruppen bevorzugt
Die Abgeordneten von Parteien politischer Mitbewerber der AfD sollten insofern ein solches Verbotsverfahren nicht und schon gar nicht proaktiv initiieren, weil sonst der Eindruck entstünde, dass damit ein unliebsamer politischer Konkurrent beseitigt werden solle.
Die AfD ist derzeit seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremer Verdachtsfall, jedoch nicht als gesichert rechtsextremistische Organisation eingestuft.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir als Parlament keinen unmittelbaren Einfluss auf derartige Bearbeitungs- und Auszahlungsprozesse haben, sondern es sich hierbei um Exekutivhandeln auf Regierungsebene handelt.
Ich glaube schon, dass es einen Beitrag zur Stärkung der Solidarität in unserer Gesellschaft leistet und dass es, unter anderem durch ausreichende Wahlmöglichkeiten, auch Spaß machen kann.