
(...) Dies soll mich aber nicht an einer Antwort hindern. Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung war dem Willen geschuldet, den Schutz der Nichtraucher zu gewährleisten und zugleich den Rauchen entgegen zu kommen, indem nur in Speiselokalen ein absolutes Rauchverbot galt, nicht jedoch in reinen Kneipen. (...)