Frage an Christoph de Vries von Detlev E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr de Vries,
seit dem Urteil des Verfassungsgerichts in Karsruhe zum Hamburger Rauchergesetz sind nun einige Wochen ins Land gegangen. Da Sie auch der letzten Bürgerschaft angehörten, möchte ich Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Frage stellen:
Sie und Ihre Kollegen und Kolleginnen der alten Fraktion CDU haben ein nicht verfassungsgemäßes Gesetz produziert. Damit haben Sie hunderttausenden Hamburger Rauchern erhebliche Ungelegenheiten bereitet, vielen Gastronomen mit abgeteilten Raucherräumen Schaden zugefügt und den Haushalt der Stadt mit Prozesskosten belastet.
Werden Ihre Wähler von Ihnen eine dem Vorgang angemessene Entschuldigung für diese gesetzgeberische Minderleistung hören?
Kennen Sie Beispiele unserer Parlamentsgeschichte der letzten 30 Jahre, bei denen gewählte Abgeordnete in ähnlichen Fällen (zB Volkszählungsgesetz) Verantwortung genommen haben?
Auf Ihren Kommentar bin ich gespannt.
Mit besten Grüßen,
Detlev Ell
Sehr geehrter Herr Elll,
da ich mit meiner Familie zurzeit im Urlaub weile, an dieser Stelle nur eine Kurzantwort.
Zunächst muss ich Sie korrigieren. Ich gehöre der Hamburgischen Bürgerschaft erst seit dieser Wahlperiode an und war insofern selbst nicht direkt am Zustandekommen dieses Gesetzes beteiligt. Dies soll mich aber nicht an einer Antwort hindern. Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung war dem Willen geschuldet, den Schutz der Nichtraucher zu gewährleisten und zugleich den Rauchen entgegen zu kommen, indem nur in Speiselokalen ein absolutes Rauchverbot galt, nicht jedoch in reinen Kneipen.
Die Konsequenz aus dem Gerichtsurteil ist nun, dass entweder ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt wird, so wie es die zuständige Gesundheitssenatorin der SPD Frau Prüfer-Stock scheinbar vorhat, oder aber das Rauchen zulässt, sofern es in separaten Räumen stattfindet, so dass die Nichtraucher weiterhin geschützt sind. Ich bevorzuge die zweite Variante.
Die CDU hat bislang als einzige Fraktion in Hamburg - auch aufgrund der Erfahrungen - entschieden, die Abstimmung über die Neufassung des Gesetzes freizugeben und den Fraktionszwang aufzugeben.
Besten Gruß
Christoph de Vries