Frage an Christine Stahl von Marcel H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Stahl,
ich habe nur zwei kurze Frage:
Warum muss ich als Fernsehverweigerer ab 2013 monatlich die sogenannte Haushaltsabgabe zahlen, auch wenn ich nur Radio höre, und ist diese Abgabe grundrechtlich anfechtbar?
Warum verpflichtet mich meine reine Existenz in einer Wohnung, eine solche Abgabe zu zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Heidenberger
Sehr geehrter Herr Heidenberger,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Die Verpflichtung für jeden Haushalt, eine Rundfunkabgabe unabhängig von der Nutzung bzw. Vorhaltung der entsprechenden Empfangsgeräte zu entrichten, ergibt sich aus dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Länder untereinander geschlossen haben. Der Staatsvertrag wird am 01.01.2013 in Kraft treten. Damit erfolgt ein Systemwechsel weg von einer geräte- und nutzungsbedingten Rundfunkgebühr hin zu einer Gebühr, die pro Haushalt zu leisten ist.
Sie orientiert sich an der gesellschaftlichen Realität, dass praktisch jeder Haushalt Rundfunkempfänger bereit hält und schafft Klarheit über die Gebührenhöhe, während im derzeitigen System oftmals Unsicherheit über Zweitgeräte von volljährigen Kindern, unverheirateten Partnern, Mitbewohnern o.ä. herrscht.
Letztlich wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk als hohes und öffentliches Gut angesehen, von dessen Leistung zur Informations- und Willensbildung mittelbar die gesamte Gesellschaft profitiert, auch der Anteil der Bevölkerung, der ihn tatsächlich nicht aktiv bzw. nur Teile davon nutzt.
Bündnis 90/Die Grünen unterstützen die neue Haushaltsabgabe prinzipiell, da sie das Gebührensystem vereinfacht, zu mehr Gerechtigkeit führt und zudem die umstrittenen Hausbesuche der GEZ obsolet machen kann. Gleichwohl ist mir bewusst, dass auch die neue Ausgestaltung der Rundfunkgebühr keine vollendet gerechte Lösung darstellen kann, weshalb die Haushaltsabgabe und ihre Umsetzung in der Praxis nach wie vor kritisch zu beobachten sind.
Die Erfolgsaussichten einer verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung mit der neuen Rundfunkgebühr beurteile ich eher negativ, weil ja nicht das Angebot per se beschnitten wird.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christine Stahl, MdL