
(...) die Zusatzrente für Angestellte im öffentlichen Dienst (VBL) berücksichtigt werden, um zu einem angemessenen Vergleich zu kommen. Ich persönlich halte die unterschiedliche Berechnungsgrundlage für Renten und Pensionen für sozial ungerecht, weil sie zu einem sehr unterschiedlichen Alterseinkünftsanspruch für eine vergleichbare Arbeitsleistung im Erwerbsleben führen (z.B.: Vergleich von verbeamteten Lehrern mit angestellten Lehrern im öffentlichen Dienst). Ob eine Klage Erfolg verspricht, kann ich nicht beurteilen, weil die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums auch vor dem Bundesverfassungsgericht immer wieder für Überraschungen gesorgt haben. (...)