Frage an Christine Scheel von Wolfgang K. bezüglich Senioren
Ein Pensionär im Ruhestand hat vor Jahren gegen die unterschiedliche,seiner Meinung nach ungerechte, Besteuerung von Pensionen&Renten geklagt. Das Ergebnis ist bekanntlich zu seinen Gunsten ausgefallen.
Meine sicherlich brisante Frage lautet: Die Klage auf Gleichbehandlung eines Rentners der gesetzlichen Rentenversicherung hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen (durchschnitt der Beiträge eines gesamten Arbeitslebens und nicht der meist höheren letzten Dienstjahre) ,würde ähnlich entschieden? Ich glaube beinahe selbstverständlich nicht daran. So naiv kann keiner sein. Diese Frage bedient das alte Klischee, Pensionäre kommen besser weg. Leider empfinde nicht nur ich so,sondern es ist die Meinung der Mehrheit des Volkes. Veranlasst zu diesem Schreiben haben mich mehrere Artikel in seriösen deutschen Nachrichtenmagazinen sowie eine, in einem jetzt annähernd 35 Jahre dauerndem Arbeitsleben. Sollte meine Auffassuhg ganz oder teilweise falsch sein,bitte ich um in verständlicher Sprache formulierte Antwort.
Mfg.Wolfgang Koch
Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Frage nach der Gleichbehandlung eines Rentners der gesetzlichen Rentenversicherung und eines Pensionärs (Beamter) hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen der Rente bzw. Pension. Sie beschreiben ja selbst in Ihrer Frage die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen für Renten und Pensionen. Sie führen in der Tat zu stark unterschiedlichen Renten- bzw. Pensionsansprüchen im Alter. Das DIW hat in jüngst veröffentlichten Studie die privilegierte Situation der Beamten analysiert (vgl. Text der DIW-Studie in der Anlage). Grundsätzlich müssen bei einem Vergleich der Ansprüche von Rentnern und Pensionären auch die Betriebsrenten bzw. die Zusatzrente für Angestellte im öffentlichen Dienst (VBL) berücksichtigt werden, um zu einem angemessenen Vergleich zu kommen. Ich persönlich halte die unterschiedliche Berechnungsgrundlage für Renten und Pensionen für sozial ungerecht, weil sie zu einem sehr unterschiedlichen Alterseinkünftsanspruch für eine vergleichbare Arbeitsleistung im Erwerbsleben führen (z.B.: Vergleich von verbeamteten Lehrern mit angestellten Lehrern im öffentlichen Dienst). Ob eine Klage Erfolg verspricht, kann ich nicht beurteilen, weil die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums auch vor dem Bundesverfassungsgericht immer wieder für Überraschungen gesorgt haben. Auch Richter sind Beamte! Sinnvoll ist sicherlich, mehr Berufsgruppen, die nicht hoheitliche Aufgaben für den Staat erfüllen, im Angestelltenstatus zu beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel