Frage an Christine Mehlo-Plath von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Mehlo-Plath,
wir sind Mutterkuhhalter und durften bis vor zwei Jahren unsere Schlachttiere auf der Weide schießen und nach dem Ausbluten in einem nahen Schlachthaus zerlegen lassen. Sowohl mein Partner als auch ich selbst sind im Besitz einer gültigen Schießerlaubnis nach der Tierschutzschlachtverordnung, wobei ich den Kurs hierfür inkl. Erwerb der waffenrechtlichen Sachkunde erst letztes Jahr gemacht habe.
Seit Einführung des neuen EU-Hygienepakets ist jedoch das Töten von Rindern auf der Weide (auch mittels Bolzenschuss in einer Fanganlage) nicht mehr möglich, da durch einen hohen Juristen des Bayerischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Weisung ergangen ist, wonach alle Schlachttiere lebend ins Schlachthaus zu verbringen sind. Begründet wird dies mit den neuen Hygienevorschriften. Ausnahmen sind nur für Wild, Wasserbüffel und Bisons möglich.
Wenn Mutterkuhbetriebe wie wir, die ihre Tiere ganzjährig im Freien halten, die Tiere nicht mehr auf der Weide töten dürfen, bedeutet das unvorstellbare Szenen beim Verladen der halbwilden Tiere, die oft mit Stahlseilen gewaltsam in den Anhänger gezogen werden, ganz zu schweigen vom Stress während des Transportes. Wer das nicht will, kann seine Tiere nicht mehr vermarkten.
Für uns gibt es nur eine vernünftige Lösung: das Töten der Tiere auf der Weide wieder zuzulassen. Es ist nicht einzusehen, warum dies in unserem Fall unhygienisch sein soll, während es für die erwähnten anderen Tierarten Ausnahmen gibt.
Übrigens ist das Töten ganzjährig im Freiland gehaltender Rinder auf der Weide in Baden-Württemberg bisher nicht untersagt worden - hier geht man offenbar immer noch davon aus, dass dies nach der Tierschutzschlachtverordnung zulässig ist. Also ein typisch bayerischer Alleingang?
Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Können Sie etwas tun, um den bayerischen Mutterkuhhaltern und damit auch deren Tieren zu helfen?
Mit freundlichen Grüßen
C. Pasch
Sehr geehrte Frau Pasch,
gerne beantworte ich Ihre Frage und bedanke mich für Ihren wichtigen Hinweis. Ich bin natürlich keine Expertin für Tierhygiene. Meine Erfahrungen als Bauernkind, als gelernte Hauswirtschaftsleiterin sowie als Gesundheitsberaterin sagen mir aber, daß diese Vorschrift unangemessen ist.
Aus ökologischer Sicht ist es zudem abwegig und äußerst unwirtschaftlich, die Tiere so weit zum Schlachten zu karren. Der ausschlaggebende Grund für mich ist jedoch, den Tieren unnötiges Leid zu ersparen. Man bekommt ja immer wieder mit, wie grausam es auf Schlachthöfen und während des Transports zugeht. Aufgrund der niedrigen Fleischpreise entsteht ein hoher Kostendruck, der oft auf dem Rücken der Tiere ausgetragen wird. Auch die Fleischqualität leidet darunter. Streßarm geschlachtete Tiere liefern ja bekanntlich ein höherwertigeres Fleisch, vor allem, wenn es ausgeblutet ist. Ich verstehe daher nicht, warum die Bayerische Staatsregierung offensichtlich die Zentralisierung der Schlachthöfe unterstützt. Soviel ich weiß, gibt es bei Wasserburg keinen Schlachthof mehr, obwohldas Fleisch der erlegten Tiere innerhalb kürzester Zeit verarbeitet werden muß. Sie haben aber offensichtlich bisher noch einen nahegelegenen Schlachthof gefunden. Daher gibt es für mich aus hygienischer Sicht keine Bedenken.
Wenn Sie Mutterkuhhaltung betreiben, haben Sie bereits gezeigt, daß Sie sich mit dem Tierschutz identifizieren, qualitätsbewußt und nah an der Natur wirtschaften möchten.
Auch die Verbraucher haben m.E. für diese übertriebene Vorschrift der EU und des Bayerischen Ministeriums mehrheitlich kein Verständnis.
Die Gesundheitsprobleme, die durch Fleisch manchmal verursacht werden (z. B. Gammelfleischskandal, BSE, Blauzungenkrankheit) haben sicherlich nichts mit der bäuerlichen Landwirtschaft zu tun. Bei der Blauzungenkrankheit vermutet man sogar einen Zusammenhang mit der behörlicherseits angeordneten Zwangsimpfung. Zumindest für Freilandbetriebe müßte daher analog zu unserem Nachbarland Baden-Würthemberg eine Ausnahmeregelung für Schlachtvieh gelten. Ansonsten spricht sich unser Wahlprogramm für ein generelles Verbot von Lebendviehtransporten über 100 km aus.
Auch in der bayerischen Landwirtschaftspolitik muß sich einiges ändern. Dies ist unter anderem meine Motivation, die Programmatik der ÖDP zu vertreten und dies am liebsten direkt im Landtag.
Es grüßt Sie herzlich
Christine Mehlo-Plath
Ihre ÖDP-Direktkandidatin