Frage an Christine Lambrecht von Jürgen E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
wie ich eben erfahre haben Sie am Freitag FÜR die verdachtsunabhängige Überwachung aller Bürger gestimmt.
Womit begründen Sie dies?
Warum soll es übrigens ausländischen Staaten gestattet werden ohne Richterbeschluss auf die Daten zuzugreifen? Wie kontrolliert man anschließend die Nutzung dieser Daten im Ausland?
Warum haben Sie den Ausgang der Klage Irlands bei EuGH nicht abgewartet?
Die Ausrede, dass Deutschland verpflichtet ist die Richtlnie umzusetzen ist ungültig. Eine europäische Richtlinie muss nämlich wegen schwerer und offensichtlicher Rechtsverstöße von keinem Staat umgesetzt werden!!!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ernst
Sehr geehrter Herr Ernst,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. November 2007.
Ich kann nicht erkennen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung für Ihre Besorgnis Anlass gibt, dass alle Bürger demnächst ohne konkreten strafrechtlichen Tatverdacht überwacht werden könnten. Zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie gibt es Fristen, die einzuhalten sind, da sonst für Deutschland Strafzahlungen drohen. Bei der Vorratsdatenspeicherung in Verbindung auf Telekommunikationsdaten werden diese gerade nicht von den Sicherheitsbehörden erfasst, sondern sollen von den Telekommunikations-Unternehmen in deren Datenbanken für 6 Monate gespeichert werden. Wie bislang auch setzt der Zugriff auf diese Daten eine richterliche Verfügung mit einem bestimmten Strafverfahren voraus. Ein massenhafter oder anlassloser Zugriff auf Daten wird damit nicht möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB