Sehr geehrter Herr Schaarschmidt,
(...) Das Dienstverhältnis eines Beamten unterscheidet sich grundlegend von dem eines Angestellten im öffentlichen Dienst. Angestellte haben einen Arbeitsvertrag, das Beamtenverhältnis wird dagegen durch das besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis und die verfassungsrechtlich anerkannten Grundsätze des Berufsbeamtentums geprägt. (...)
(...) Die Bundesagentur leitete im Jahr 2006 47.300 Strafverfahren wegen Sozialbetrugs ein. (...) Die Leidtragenden von Sozialbetrug sind die Beitragszahler und diejenigen, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind, ich begrüße deshalb den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz für schärfere Kontrollen der Arbeitsfähigkeit von Hartz IV-Empfängern. (...)
(...) Die Kulturhoheit der Länder hat aber auch viele Vorteile, von denen Bayerns Schüler im Ländervergleich enorm profitieren. Auch die Lehrerausbildung ist nun einmal Ländersache und die Fächerverbindungen werden von den Kultusministerien entsprechend ihrem Bedarf festgelegt. Ich fürchte, es wird keine "Lex Liebl" geben. (...)
(...) Unsere Arbeitswelt hat sich verändert, der Trend zu immer kürzeren Arbeitszeiten ist vorbei, das ist in der Wirtschaft nicht anders als im öffentlichen Dienst. Es wird deshalb bei den jetzigen Arbeitszeiten für Beamte bleiben, eine von Ihnen angesprochene Verlängerung der Arbeitszeiten wird es nicht geben. (...)
Sehr geehrte Frau Hirschbeck,