Frage an Christine Haderthauer von Fritz S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
Am 21.06.1991 wurde vom Bundestag ein Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) verabschiedet. Es diente in Erfüllung des Staats-vertrages der Überleitung der Ansprüche aus der DDR-Rentenversicherung in das System der bundesdeutschen Rentenversicherung. Das Gesetz galt ausschließlich für die Menschen, die am willkürlich gewählten Stichtag , dem 18.05.1990 in der DDR lebten. Übergeleitet wurden nicht nur deren Zahlungen in die Rentenversicherung, sondern auch die 63 Versprechungen der DDR zu Zusatzversorgungen der SED-Eliten. Einige deutsche Politiker hatten in Beiträgen darum gebeten, mit der Bemessung der Anwartschaften für die damaligen „DDR- Bürger“ keine politischen Straffunktionen zu verbinden. Es wurde immer wieder auf das Schicksal der jüdischen Mitbürger im Nazireich verwiesen, dem einzigen Fall in der deutschen Rentenversicherung, in dem Anwartschaften manipuliert wurden. Ich informiere Sie darüber, dass das am 21.06.1991 vermutlich mit Zustimmung Ihrer Partei genehmigte „RÜG“ später vom Bundessozialministerium genutzt wurde, um allen Übersiedlern aus der DDR -jünger als Jahr- gang 1936- alle Rentenanwartschaften aus der DDR-Zeit ohne Aufhebungsbescheid zu löschen. Diese Anwartschaften waren Ergebnis eines Eingliederungsverfahrens nach FRG. Diese Löschung hat mitunter gewaltige Renteneinbußen zur Folge, die meisten werden es noch nicht wissen. Es betrifft alle Menschen, die auf unterschiedlichsten, aber immer gefährlichen Wegen in der gesamten Zeit der Mauer diese überwunden haben.
Meine Fragen: Wussten die Politiker Ihrer Partei am 21.06.1991, dass mit dem RÜG in naher Zukunft alle Übersiedler enteignet werden sollten? Wurde vom Gesetzgeber darüber diskutiert, wann, von wem, mit welchem Argument? Ist Ihnen bewusst, dass diese sog. „Altübersiedler“ Bürger der Bundesrepublik sind mit allen verfassungsmäßigen Rechten, auch dem Recht auf Schutz des Eigentums? MfG F.S.
Sehr geehrter Herr Schaarschmidt,
vielen Dank für Ihre Frage! Das ist schon ein sehr spezielles Thema, das auch nichts mit der bayerischen Landtagswahl am 28. September zu tun hat. Ich habe Ihr Anliegen deshalb an das bayerische Sozialministerium weiter geleitet. Ich bitte um Verständnis, das die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer
CSU-Generalsekretärin