
(...) die Hungerstreikenden hatten einzig die Forderung nach sofortiger Anerkennung als asylberechtigt. Die Äußerung „Vorzugsbehandlung“ bezog sich auf diese Forderung nach sofortiger Anerkennung als Asylberechtigter ohne Durchlaufen des hierfür vorgesehenen Verfahrens, wie dies von den Protestteilnehmern am Rindermarkt gefordert wurde. Gegenüber der sehr viel höheren Zahl der darüber hinaus im Verfahren befindlichen Asylbewerber hätte ein Eingehen auf diese Forderung eine Bevorzugung dargestellt. (...)