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Christine Haderthauer
CSU
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Frage von Birgit J. •

Frage an Christine Haderthauer von Birgit J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Hadertauer,

Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern – so steht es im SGB V § 27. Dieses Recht wird vielen Borreliose-Patienten oftmals verweigert.
Borreliose ist die häufigste durch Zecken übertragene Infektionskrankheit. Wird eine Borreliose zu spät erkannt oder ungenügend behandelt, mündet sie häufig in eine langwierig verlaufende Multi-Organ-Erkrankung. In Deutschland ist bereits jeder 14. Jugendliche mit Borrelien, den bakteriellen Erregern der meist durch Zeckenstiche übertragenen Lyme-Borreliose infiziert. 1981 wurde der Erreger entdeckt, doch bis heute fehlt es an allem, was medizinisch notwendig ist: Es gibt keine schützende Impfung, keine standardisierte, zuverlässige Diagnostik und keine sicher heilende Therapie.
Meine Fragen:
1) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Lyme-Borreliose als „public health“-relevante Zoonose in Deutschland endlich Bestandteil der nationalen „Roadmap“ wird?
2) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass am Deutschen Zentrum für Infektionsforschung Borreliose-Forschungsprojekte und Langzeittherapie-Studien implementiert werden, damit man neue Behandlungsformen entwickeln kann?
3) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Borreliose-Diagnosen grundsätzlich mit dem Grad der Behinderung (GdB) in die Versorgungsmedizin-Verordnung aufgenommen werden?
Wir wählen in diesem Jahr den neuen Bundestag. Über 7000 Menschen haben einen offenen Brief mitunterzeichnet, in dem u. a. eine bessere medizinische Versorgung, eine standardisierte, zuverlässige Diagnostik und Langzeittherapie-Studien gefordert werden: http://onlyme-aktion.org/mitmachen/aktuelle-aktionen/borreliose-offener-brief-an-bundesgesundheitsminister-daniel-bahr/
Bitte nehmen Sie sich dieses Themas an.
Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Jürschik-Busbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die u.a. das Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) betrifft. Unter Abstimmung mit dem StMUG und dem Nationalen Referenzzentrum für Borreliose (NRZ) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kann ich Ihnen folgendes zur Ihren Fragen mitteilen.

Zu Frage 1:
Grundsätzlich begrüßt und unterstützt das NRZ die Aufnahme der Lyme-Borreliose in die Roadmap als typisches Beispiel einer Vektor-übertragenen Zoonose mit Modellcharakter. Die im Vergleich einfache Zugreifbarkeit auf den Vektor, die Wirte und letztlich auch auf die Pathogene, die breite Heterogenität der Erreger oder die schon erfolgreiche Anwendung moderner - z.B. molekulargenetischer - Methoden auf Borrelia burgdorferi lassen gute Ergebnisse erwarten.

Zu Frage 2:
Grundsätzlich wird die Implementierung von Forschungsprojekten zur Lyme-Borreliose begrüßt. Studien nach dem allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standard sind Grundlage für eine evidenzbasierte Diagnostik und Therapie in der Versorgung von Erkrankten.
Das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung legt die von ihm bearbeiteten fachlichen Schwerpunkte selbständig fest. Ob das Zentrum trotz der bereits vorliegenden Studien, die keinen positiven Effekt einer Langzeittherapie nachweisen konnten, weitere Studien für notwendig erachtet, müssen Sie dort erfragen.

Zu Frage 3:
Der Grad der Behinderung (GdB) ist auf alle Gesundheitsstörungen, unabhängig von ihrer Ursache, bezogen. Es geht bei der Feststellung der Behinderung also nicht um die Art der Erkrankung, sondern um ein beim Betroffenen feststellbares Funktionsdefizit und inwieweit dieses Auswirkungen auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bzw. beruflichen Möglichkeiten hat. Bei einer akuten Borreliose handelt es sich um eine akute behandlungsbedürftige Erkrankung. Ein Grad der Behinderung kann ihr nicht zugeordnet werden, da bei Beurteilungen im Rahmen des SGB IX nur Gesundheitsstörungen zu berücksichtigen sind, die mindestens 6 Monate anhalten. Teilhabebeeinträchtigungen bei einer chronischen Borreliose können sehr mannigfaltig sein, je nachdem welches Organsystem betroffen ist. Gesonderte Bewertungsvorgaben für die Diagnose „chronische Borreliose“ sind daher nicht sinnvoll. Wenn die Teilhabebeeinträchtigungen mehr als 6 Monate anhalten, sind sie in Analogie zu den Bewertungsvorgaben für die Beeinträchtigungen des jeweiligen Organsystems zu bewerten. Eine Aufnahme von Borreliose-Diagnosen in die Versorgungsmedizinverordnung erscheint mir deshalb nicht angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer