Frage an Christine Haderthauer von Hans-Georg B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie am BKH Bayreuth Dr. med. Klaus Leipziger bietet zusammen mit Prof. Dr.med. Hans-Ludwig Kröber beim „17. Forensisch-Psychiatrisches Fallseminar vom 2.- 4. September 2013“ in Potsdam-Babelsberg eine Veranstaltung unter dem Titel
„Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien“
an.
http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf
Davon, dass hier liebevoll „Unser Darling“ gemeint ist, kann nach den öffentlichen Diskussionen des vergangenen halben Jahres offensichtlich keine Rede sein. Das Possessivpronomen „unser“ erhebt sich über einen Person und macht sie zum Objekt des Besitzes.
Ist es für Sie tragbar, dass ein Leiter einer forensischen Psychiatrie sich in dieser Weise über die bei ihm verräumten (aber Schutzbefohlenen) erhebt und sie damit im Kernbereich ihrer Menschenwürde missachtet?
Ich welcher Weise kann ein forensischer Psychiater eine derartige Veranstaltung abhalten ohne dabei gegen seine Schweigepflicht zu verstoßen?
Das der Titel der Veranstaltung mittlerweile – nach Kritik im Netz – auf „Der Fall Gustl Mollath: Realität, Wahn, Justiz und Medien“ geändert wurde spielt dabei keine Rolle.
Werden Sie aus solchen Verfehlungen Konsequenzen ziehen?
Ist eine solche Verhaltensweise durch einen Leiter einer forensischen für Sie tragbar?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Beuter
Sehr geehrter Herr Beuter,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe diese bereits an das zuständige Fachreferat in meinem Ministerium weitergeleitet. Dieses wird die Angelegenheit fachaufsichtlich prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer