Portrait von Christine Haderthauer
Christine Haderthauer
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christine Haderthauer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wolfgang B. •

Frage an Christine Haderthauer von Wolfgang B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Haderthauer.

Der Maßregelvollzug sowie die öffentlich rechtliche Unterbringung fallen laut FRau Dr. Merk in Bayern nicht in die Zuständigkeit des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, sondern in die des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Ich beziehe mich auf einen Kommentar des Chefredakteurs, Prof. Dr. Prantl, in der SZ von heute, mit der Überschrift:
"Ein juristisch notwendiger Witz"

Um nicht den Inhalt hier wieder niederschreiben zu müssen, bitte ich Sie diesen zu lesen.

Da sich in der Causa Mollath bisher nicht eine einzige Person im öffentlich zuständigen Umfeld zu dem Skandal äußern traute, stelle ich hier mal folgende Frage an Sie:

Stimmen Sie dem aufgezeigten Problem, wie ein Eingewiesener bei fehlenden definierten Kritierien jemals wieder rauskommen kann, zu?

Wenn ja, was tun Sie damit schleunigst dieser Mangel beseitigt wird?
Wenn nein, zeigen Sie bitte auf, wo das Verfahren und die Kriterien für eine Freilassung beschrieben sind.

Mit freundlichen Grüßen
W. Bartosch

Portrait von Christine Haderthauer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bartosch,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte. Im Maßregelvollzug erfolgt die von Ihnen angesprochene Entlassungsvorbereitung im Rahmen von Vollzugslockerungen. In Bayern ist das Verfahren für Vollzugslockerungen in den Grundsätzen für den Vollzug der strafgerichtlich angeordneten Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und in der Entziehungsanstalt im Freistaat Bayern geregelt. Dort sind u.a. die Entscheidungsgrundlagen bei Vollzugslockerungen, die ärztlichen Kriterien, das Verfahren bei Lockerungsentscheidungen sowie die Beteiligung von anderen Behörden (Vollstreckungsbehörde und Polizei) geregelt. Grundlage von Vollzugslockerungen sind der gegenwärtige Gesundheitszustand der untergebrachten Person, die aktuelle Risikoeinschätzung und die aktuelle therapeutische Entwicklung unter Berücksichtigung von Vorgeschichte sowie der Gesamtverlauf der Unterbringung.

Ich erlaube mir den Hinweis, dass über die Anordnung und Verlängerung von Maßregeln der Besserung und Sicherung unabhängige Gerichte entscheiden. Eine Einflussnahme auf Urteile der Justiz ist dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer