
(...) Jeder, der unverschuldet seine Arbeit verliert und trotz größter Bemühungen den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt über einen längeren Zeitraum hinweg nicht schafft, verdient die Unterstützung der Gesellschaft. Wichtig ist aber, dass das Bestreben, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft verdienen zu wollen und sich dafür auch zu engagieren, nicht nachlässt. Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat (die Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger), jene zu unterstützen, die sich ohne eigenes Verschulden aus eigener Kraft nicht helfen können. (...)