Christina Schwarzer
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Frage von Raimund S. •

Frage an Christina Schwarzer von Raimund S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schwarzer,

aus meiner Sicht wird die Qualität der öffentlich rechtlichen TV-und Radiosender überschätzt.

Nun gab das ZDF zu, dass es im Ukraine-Konflikt einseitig PR-mäßig berichtet hat. Daher sende ich Ihnen einen Link zu dem Bericht bei, in dem das steht:

http://dtj-online.de/ukraine-zdf-berichterstattung-24382

Welche Lehren schließt die Politik aus dieser wohl nicht erfreulichen Offenbarung?

Wann gibt es endlich mal unparteiische öffentliche Sender? Oder sind die öffentlich rechtlichen Sender aus Ihrer Sicht unparteiisch? Aus meiner Sicht sind sie es nämlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Raimund Arendt

Christina Schwarzer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Arendt,

ich bin sicher, über die Qualität von Fernsehen und Fernsehsendungen lässt sich trefflich streiten. Aber natürlich haben wir qualitativ andere Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als an die privaten Sendeanstalten.

Ein starker, qualitativ anspruchsvoller, klar profilierter und vielfältiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist von großer Bedeutung – insbesondere im Zeitalter der Digitalisierung und des Internets. Aus meiner Sicht haben ARD, ZDF und das Deutschlandradio wichtige Aufgaben im Prozess freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung. Sie leisten einen zentralen Beitrag zur Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft. Sie erfüllen damit einen Auftrag, den privatwirtschaftlich geführte Medienunternehmen alleine nicht leisten könnten.

Gleichwohl denke ich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland eine klare Akzentuierung und eine klare Zuordnung braucht, will er seinem hohen qualitativen Anspruch auch künftig gerecht werden und will er die Akzeptanz beim Zuschauer steigern. Eine Profilschärfung und die Besinnung auf den Auftrag sowie die Kernkompetenzen auf allen Verbreitungswegen sind daher unabdingbar – aus Verantwortung für den Beitragszahler. Dieser darf nicht stärker belastet werden.

Unter anderem mit Blick auf das Angebot im Internet sollte der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks evaluiert werden. Zum Beispiel ist derzeit das öffentlich-rechtliche Angebot im Internet beschränkt. Teilweise können Inhalte nur bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung im TV auch im Internet noch einmal abrufen werden. Es sollte daher überprüft werden, ob diese Regelung noch zeitgemäß ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Schwarzer