Frage an Christina Schwarzer von Rainer L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schwarzer,
wie ist Ihre persönliche Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Locke
Sehr geehrter Herr Locke,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie mich zu meiner persönlichen Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen fragen.
Ich halte es hier mit dem Grundsatz: Die Soziale Marktwirtschaft als Grundlage der sozialen Gerechtigkeit ist und bleibt genau der richtige Maßstab für unser politisches Handeln. Freiheit und Verantwortung, Wettbewerb und Solidarität sind untrennbar miteinander verbunden. Es ist wichtig, denen zu helfen, die unverschuldet in Not geraten, aber es ist ebenso wichtig, den Menschen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung für sich und ihre Angehörigen zu ermöglichen. Solidarität braucht eine ökonomische Basis.
Jeder, der unverschuldet seine Arbeit verliert und trotz größter Bemühungen den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt über einen längeren Zeitraum hinweg nicht schafft, verdient die Unterstützung der Gesellschaft. Wichtig ist aber, dass das Bestreben, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft verdienen zu wollen und sich dafür auch zu engagieren, nicht nachlässt. Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat (die Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger), jene zu unterstützen, die sich ohne eigenes Verschulden aus eigener Kraft nicht helfen können. Das wird durch das SGB II sichergestellt. Unser Sozialstaatsprinzip gibt aber niemandem das Recht, auf Kosten der Gemeinschaft zu leben, wenn er sich selbst helfen (also insbesondere arbeiten) könnte.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen widerspricht zentralen Grundwerten der Sozialen Marktwirtschaft.
Die Mittel, die der öffentlichen Hand von den Bürgern für die Erfüllung staatlicher Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, müssen von diesen zunächst erarbeitet werden. Mit ihrer solidarischen Leistung legen die Erwerbstätigen – darunter auch Menschen mit geringem Einkommen – die Grundlagen zur Unterstützung jener, die unverschuldet in Not geraten. Dieser Beitrag steigt mit ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit durch das Steuersystem progressiv an. Ich denke, dass der Staat (als "Verwalter" der Steuern) kein Recht hat, sich von dem Prinzip der Einheit von Solidarität und Verantwortung abzuwenden. Wir können nicht von den Bürgern Solidarität mit ihren Mitmenschen verlangen, ohne die Hilfebedürftigen gleichzeitig zur Übernahme von Eigenverantwortung zu verpflichten. Wer diesen Grundsatz nicht beherzigt, würdigt letztlich auch den Wert von Arbeit herab und jene, die sie leisten. Unser Sozialstaat ist aber letztlich auch darauf angewiesen, dass die Bürger bereit sind, ihr Leben grundsätzlich ohne dessen Hilfe zu gestalten, dass sie das Ziel haben, sich selbst zu erhalten und zu helfen. Nur dann behält die Gemeinschaft die Kraft, dort präsent zu sein, wo Hilfe nötig ist.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Schwarzer MdB