
(...) Bis heute gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis, der belegt, dass eine signifikante Verschmutzung vonVerschmutzungden durch defekte Hauswasseranschlüsse von Privatgrundstücken verursacht wird. Im Übrigen kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages zu dem Ergebnis, dass die Regelungen des § 61a des Landeswassergesetz verfassungswidrig sind. (...)