Frage an Christina Schulze Föcking von Astrid H. bezüglich Umwelt
Liebe Frau Schulze Föcking,
zu Ihrer Presse-Information bzgl. §61a LWG NRW habe ich einige Fragen:
"begründeter Verdacht"
Wie sieht das in der Praxis aus? Schäden kommen durch eine TV-Insp. zutage oder bei z.B. Verstopfungen - aber dann braucht keiner eine Gesetzesvorgabe, da wird jeder tätig! Ist eine Verstopfung der begründete Verdacht?
"kostenaufwändiger Generalverdacht"
Durch die vorliegenden Ergebnisse dank der gesetzestreuen Bürger, die eine TV-Inspektion bereits durchgeführt haben, ist ersichtlich, dass hier sehr wohl ein hoher Handlungsbedarf existiert. Studien gehen von 60-80% sanierungsbedürftiger privater Leitungen aus. Ist das nicht genug "begründeter Verdacht"?
"unverhältnismäßiger Aufwand"
Das private Kanalsystem ist eine technische Einrichtung, die werterhaltend gewartet werden muss. Dieses Bewusstsein ist leider nicht so in der Form vorhanden, da man den Kanal nicht sieht. Erst bei massiven Schäden macht sich der Kanal bemerkbar - durch Feuchtigkeit in der Bausubstanz des Hauses oder Überschwemmungen. Bis dahin ist aber schon sehr viel Abwasser exfiltriert. Arzneimittelrückstände und andere Substanzen sind leider bereits im Grundwasser nachweisbar. Auch die Fremdwasserproblematik (Infiltration) sollte berücksichtigt werden.
Geht man bei einer optischen Inspektion von Kosten in Höhe von 400,- € aus, so macht das 20,-- € je Jahr bis zur nächsten fälligen Prüfung. Sind 20,-- €/a unverhältnismäßig?
Es sollen lang bestehende Gesetze (immerhin in ähnlicher Form seit 1995) aus politischer Willkür und Machtkampf-Spielchen abgeschafft werden! Und das sogar gegen geltende Bundesgesetze!WHG: "Kanäle müssen dicht sein" Wie passt das überein?
Es gibt ca. 0,5 Mio km öff. Leitungen und ca. 1,5 Mio km private Leitungen - es kann nicht sein, dass Löcher nur teilweise gestopft werden (öff.) - das Kanalsystem muss einheitlich betrachtet / untersucht werden! Ist ein durchlöcherter Eimer nach Stopfen einiger Schäden dicht?
Astrid Hanzen
Hermes Technologie
Sehr geehrte Frau Hanzen,
die CDU nimmt den Umweltschutz und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ernst. Dazu gehört auch der Schutz des Wassers.
Wo immer Gefahr droht, müssen wir eingreifen.
Wir sind jedoch ganz klar gegen Maßnahmen, die dem Umweltschutz objektiv nichts bringen.
Private Hausanschlussleitungen sind zu 99% ungenutzt. Die meiste Zeit des Jahres liegen sie trocken. Großflächige Verschmutzen durch Einzeldefekte sind daher nicht zu erwarten.
Bis heute gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis, der belegt, dass eine signifikante Verschmutzung von Grund und Boden durch defekte Hauswasseranschlüsse von Privatgrundstücken verursacht wird. Im Übrigen kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages zu dem Ergebnis, dass die Regelungen des § 61a des Landeswassergesetz verfassungswidrig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Schulze Föcking