
(...) Ihrem Vorwurf, dass mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2006/24/EG zur so genannten Vorratsdatenspeicherung sämtliche Bundesbürger präventiv unter Generalverdacht gestellt werden und ein weiterer Schritt zum Überwachungsstaat getan wurde, kann ich nicht zustimmen. Telekommunikationsunternehmen durften schon zuvor für Abrechnungszwecke Verbindungsdaten speichern. (...)