Frage an Christian Schmidt von Stefan U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schmidt,
wie Sie vielleicht schon erfahren haben (- oder auch nicht, weil die Medien diesen skandalösen Vorgang bezeichnenderweise nicht transportieren-), hat der sozialistische Bürgermeister der EU-Hauptstadt Brüssel eine paneuropäische "Groß-Demo gegen die Islamisierung Europas" von ca. 20.000 EU-Bürgern verschiedenster Nationalitäten, Religionen und für die Weltanschauungen VERBOTEN mit der Begründung, die Gefahr sei für das zunehmend muslimisch geprägte Brüssel zu groß und die Demonstranten seien "islamophob" (näheres unter http://www.akte-islam.de )! Ich frage Sie: Kann/darf das sein, dass ausgerechnet auf EU-Boden dem Bürger, der FÜR die Ein-/Beibehaltung unserer bestehenden Rechts- und Werteordnung Flagge zeigen will, sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in derart eklatanter Weise entzogen wird?! Was tun unsere Abgeordneten, um diese Verletzung unserer EU-Bürgerrechte anzuprangern? Wie ist Ihre Position hierzu?
Mit freundlichen Grüßen,
Ullrich
Sehr geehrter Herr Ullrich,
zu den Umständen im Zusammenhang mit dem Verbot einer „Groß-Demo gegen die Islamisierung Europas“ ist mir nichts Näheres als Ihr Hinweis darauf bekannt. Ich bitte um Verständnis, dass ich zu innenpolitischen Entscheidungen eines Nachbarlandes nicht Stellung nehme.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit sind hohe Rechtsgüter. Auch in Deutschland kann die Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel gemäß Art. 8, Abs.2 GG eingeschränkt werden. Hauptverbotsgründe können nach § 15 des Versammlungsgesetzes die Gefährdung der „öffentlichen Sicherheit“ oder der „öffentlichen Ordnung“ sein.
Die Entscheidung darüber, was den Rahmen der legitimen Ausübung der Versammlungsfreiheit verlässt, ist den zuständigen Behörden und Gerichten vorbehalten.
Vor diesem Zusammenhang von einer Verletzung von EU-Bürgerrechten zu sprechen, halte ich für nicht angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB