Frage an Christian Schmidt von Christian M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt
In dem Artikel vom 31.08.2007 "BKA-Gesetz: Online-Durchsuchung auch ohne richterliche Genehmigung?" auf der Internet Seite der Zeitung "Die Zeit" heißt es unteranderen:
"Nach Darstellung der "Berliner Zeitung" gehen Schäubles Pläne deutlich weiter als bisher bekannt. Wie das Blatt unter Berufung auf den Entwurf des Gesetzes für erweiterte Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) berichtet, soll die Behörde für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen. Zudem solle ein Zugriff auf Computer künftig auch dann erlaubt sein, wenn durch die Maßnahme unverdächtige Personen mitbetroffen sind."
Dazu hätte ich 3 Fragen an Sie:
1. Ist diese Behauptung der "Berliner Zeitung" korrekt?
2. Halten Sie und / oder Ihre Partei solch eine "Generalbevollmächtigung" des BKAs für richtig?
2. Wenn ja, wie ist das (Mit-) Eindringen in den Privaten Lebensbereich von unverdächtigen Personen ohne richterliche Kontrolle Ihrer Meinung nach Verfassungsrechtlich vertretbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mann
Sehr geehrter Herr Mann,
vielen Dank für Ihre Anmerkungen zu den sog. „online-Durchsuchungen“.
Der jüngst am 5. September vereitelte Anschlag verdeutlicht, dass auch Deutschland im Zentrum des islamischen Terrorismus steht und gefährdet ist. Drei Männer hatten einen Anschlag in Deutschland geplant, konnten aber noch rechtzeitig festgenommen werden. Diese Festnahme gelang nur durch die Aufklärungsarbeit unserer Sicherheitsbehörden. Die aktuellen Geschehnisse haben erneut gezeigt, wie wichtig und unabdingbar ein schnelles Eingreifen der Sicherheitsbehörden ist. Deutschland ist nicht mehr nur Ruheraum für Terroristen, sondern stellt auch ein Anschlagsziel durch den internationalen Terrorismus dar. Um geplante Anschläge vereiteln zu können, ist es notwendig das Bundeskriminalamt mit den nötigen Kompetenzen zur Abwehr terroristischer Gefahr auszustatten. Es gilt hier abzuwägen zwischen dem Anspruch jeden Bürgers auf Privatsphäre und dem Anspruch auf Schutz.
Dazu zählen auch die so genannten Online-Durchsuchungen, die unserer Meinung nach unverzichtbar sind, sobald Verdacht auf terroristische Handlungen besteht. Online- Durchsuchungen sind unabdingbar, will man in die Kommunikationswege von Terroristen eingreifen. Eine effiziente Gefahrenabwehr kann nur durch rechtzeitige Informationsbeschaffung über Tatvorbereitungen und Planungen erfolgen. Des Weiteren müssen für eine spätere Überführung Beweismittel sichergestellt werden. Nur so kann sich die Bundesregierung vor den Ausmaßen des internationalen Terrorismus wappnen.
Es versteht sich von selbst, dass das Verfahren und die Überprüfbarkeit von Online-Durchsuchungen rechtsstaatlich abgesichert sein müssen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft zurzeit die rechtsstaatlichen Bedingungen, die eine Online Durchsuchung ermöglichen oder in welchen Fällen diese nicht gegeben sind. Ich bin jedenfalls dankbar, dass wir die Diskussion bis jetzt führen können, ohne unter dem Eindruck eines stattgefundenen Terroranschlags in unserem Lande stehen zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär