(...) 5 GG gewährt nach der Rechtsprechung des BVerfG über den Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender hinaus weder einen Finanzierungsanspruch der Rundfunkveranstalter gegenüber dem Staat, noch einen Anspruch des Nutzers auf unentgeltliche Verfügbarkeit weitergehender Informationen. Durch das gebührenfinanzierte Grundversorgungsangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ergänzt durch die vielfältigen Informationsangebote privater Fernsehanbieter und anderer Informationsquellen, wird dem freien Fluss der Information als Grundlage der freien demokratischen Meinungsbildung hinreichend Rechnung getragen. (...)
(...) Mit dem Antrag zur Pendlerpauschale, den die Linkspartei am 25. September in den Bundestag eingebracht hat, ging es ihr nicht um die Sache, sondern um ein durchsichtiges taktisches Manöver, um den Bürger vor der Landtagswahl in Bayern zu irritieren. (...)
(...) So oder so, die Atommüll-Endlager-Frage muss geklärt werden. Ministerin Schavan hat in einem ersten schritt mit ihrer Zustimmung zum Betreiberwechsel dazu beigetragen, dass eine ordnungsgemäße Schließung der Asse sichergestellt werden kann. (...)
(...) Es ist vielmehr so, dass es einer so genannten „Koalition der Willigen“ bedarf, im Namen der EU militärische Einsätze durchzuführen. Die Entscheidung für eine Beteiligung an solchen Einsätzen, die immer nur im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen durchgeführt werden dürfen, liegt bei den Mitgliedstaaten, im Falle von Deutschland beim Deutschen Bundestag. (...)