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Antwort von Christian Lindner
FDP
• 01.12.2020

(...) Nach § 5 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz sollen die Anordnungsbefugnisse der Bundesregierung "unbeschadet der Befugnisse der Länder" gelten, sodass nach dem Wortlaut der Vorschrift eine Beschränkung der Verwaltungskompetenz und damit die Anordnungsbefugnis der Länder nicht vorgesehen ist. Dieser Zusatz wird in dem Antrag scheinbar bewusst weggelassen (...)

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