Welche Funktion, Aufgaben und Befugnisse haben Sie als Generalsekretär der neuen Partei BSW gerade auch in Abgrenzung zu denen der Parteivorsitzenden und des Bundesgeschäftsführers dieser Partei?
Sehr geehrter Herr Leye,
laut Angaben auf der Internetseite der Partei BSW für den Parteivorstand (URL: https://bsw-vg.de/partei/parteivorstand/ ) sind Sie Mitglied des Parteivorstands der neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit oder kurz BSW und zwar im Amt ihres Generalsekretärs und als solcher Mitglied des Präsidiums des Parteivorstands und neben den Parteivorsitzenden und dem Bundesgeschäftsführer und dem Bundesschatzmeister einer der gesetzlichen Vertreter der Partei BSW. Außer hinsichtlich der Eröffnung von Parteitagen ist der Satzung der Partei BSW (Download-URL: https://bsw-vg.de/wp-content/uploads/2024/01/Satzung_BSW.pdf ) keine weitere Beschreibung von Zuständigkeiten der einzelnen Parteiämter der Mitglieder des Präsidiums zu entnehmen.
Worin bestehen also nun die Besonderheiten des Parteiamtes eines Generalsekretärs vor allen Dingen im Verhältnis zu den Parteivorsitzenden und zum Bundesgeschäftsführer?
Mit freundlichen Grüßen
G. K.
Guten Tag Herr K. und vielen Dank für Ihre Frage. Als Generalsekretär des BSW erfülle ich eine Doppelrolle. Da wir eine junge Partei sind, die im Jahr ihrer Gründung direkt drei große Wahlkämpfe vor der Brust hat, nimmt derzeit die Begleitung des Parteiaufbaus und die Koordinierung des Wahlkampfs viel Zeit in Anspruch. Neben diesen organisatorischen Aufgaben ist es meine Aufgabe, das inhaltliche Profil unserer Partei zu schärfen und nach außen stark zu machen. All dies geschieht in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Parteivorstand sowie den Mitgliedern und Unterstützern vor Ort. Neben diesem Parteiamt komme ich zudem meinen Aufgaben als Bundestagsabgeordneter nach, sei es durch Reden im Parlament, meine Arbeit im Haushaltsausschuss oder als Schriftführer.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Leye, MdB