Frage an Christian Heinz von Claudia H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heinz,
danke für Ihre Nachricht. Das erwähnte Anhörungs- und Beteiigungsverfahren interessiert mich näher.
1. Wer wird angehört?
2. Wer wird beteiligt?
3. Wie findet das Ganze statt? (z.B. online, Stellungnahmen angefragter Verbände/Expert/innen?)
4. Welche Datenbasis stellt die hessische Landesregierung Interessierten/Geladenen zum Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Verfügung?
5. Selbst wenn es "grundsätzlich" so sein sollte, dass regierungsinterne Vorprüfungen nicht veröffentlicht werden, warum soll das in diesem speziellen Fall Sinn machen? Dies sind sicher sachdienliche Informationen, über die im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren diskutiert werden könnte. Weshalb sollen diese Informationen der Hessischen Landesregierung vorbehalten bleiben? Bitte erklären Sie mir, warum Sie dazu die Notwendigkeit sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Herbst
Sehr geehrte Frau Herbst,
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, findet, nachdem ein Gesetzesentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht wurde, ein umfangreiches Anhörungs- und Beteiligungsverfahren im Parlament statt. Die Fraktionen benennen selbständig Experten, gesellschaftliche oder wissenschaftliche Institutionen, Fachverbände etc. Daher lässt sich auch Ihre Frage „Wer wird angehört“ nicht pauschal beantworten, da die Benennung durch die Fraktionen vom jeweiligen Gesetzentwurf abhängt und dementsprechend variiert.
Nach der Benennung folgen in der Regel zunächst schriftliche Stellungnahmen der Experten, die zum Inhalt des Gesetzesentwurfs und deren Auswirkungen Bezug nehmen. Die schriftlichen Stellungnahmen sind grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich. Nach Einholung der schriftlichen Stellungnahmen kann zudem eine mündliche Anhörung stattfinden, zu denen die von den Fraktionen benannten Personen oder Verbände geladen und öffentlich angehört werden. Wie Sie sehen, ermöglicht das Anhörungsverfahren eine kontroverse Diskussion über den Gesetzesentwurf. Experten und Betroffenen wird die Möglichkeit eingeräumt, Ihre Expertise in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und sich kritisch mit dem Gesetzesentwurf auseinander zu setzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den Informationen zum Anhörungsverfahren behilflich sein konnte.
Abschließend möchte ich nochmal betonen, dass es sich vorliegend nicht um eine bewusste Entscheidung der Landesregierung gegen eine Veröffentlichung der Evaluation in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz handelt, sondern vielmehr um gängige Praxis. Es ist üblich, dass regierungsinterne Evaluationen bei der Erstellung eines Gesetzesentwurfes nicht veröffentlicht werden und aufgrund des anschließenden breiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens habe ich auch keine Bedenken gegen diese Handhabung der Landesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Heinz