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Christian Heinz
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Frage von Claudia H. •

Frage an Christian Heinz von Claudia H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heinz,

der Kleinen Anfrage von Herrn Wilken zur Evaluation der Informationsfreiheitsgesetze habe ich entnommen, dass sie nicht veröffentlicht werden soll. Warum nicht? Wieso werden diese Entscheidungsfindungsgrundlagen nicht transparent gemacht? Zum Hintergrund der Frage: Wenn im Vorfeld der Beratungen um ein INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ eine solche Geheimniskrämerei betrieben wird, wirkt das auf mich alles andere als vertrauenserweckend.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Herbst

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Herbst,

CDU und Bündnis 90/Grüne haben sich der Koalitionsvereinbarung zum Ziel gesetzt, das Verwaltungshandeln offen und transparent zu gestalten. Es sollen zunächst die Erfahrungen anderer Länder und des Bundes ausgewertet und die Chancen und Risiken betrachtet werden. Dies geschieht derzeit regierungsintern - siehe Antwort auf die von Ihnen erwähnte kleine Anfrage. Regierungsinterne Vorprüfungen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht, dafür habe ich als Parlamentarier auch volles Verständnis. Sobald ein Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht ist, findet ein breites Beteiligungs- und Anhörungsverfahren im Parlament statt. Im Übrigen kann auch jede Fraktion jederzeit Gesetzentwürfe einreichen, die dann nach den Regeln der Geschäftsordnung transparent beraten werden. Von Geheimniskrämerei kann daher keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Heinz

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