Frage an Christian Heinz von Simon P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Hr. Heinz,
wie positionieren Sie sich zum Entwurf des neuen hessischen Waldgesetzes, insbesondere zu den Neuregelungen im Betretungsrecht?
Wieso sollen die bestehenden Regelungen geändert werden? Schon mit der aktuellen Rechtslage ist Radfahren im Wald nur auf festen Wegen (nicht auf befestigten Wegen!) erlaubt (siehe dazu die 2. DVO zum hessischen Forstgesetz). Hierbei hat das VG Köln (Urteil vom 2.12.08, 14 K 5008/07) bereits eine rechtlich auch für Hessen einschlägige Definition entwickelt. Eine Klarstellung der Rechtslage ist somit unnötig.
Wieso wird nicht mehr Wert auf Schärfung der Eigenverantwortung gelegt? Ein Blick nach Bayern zeigt, dass dort mit großem Erfolg in einer Vereinbarung zwischen der bayerischen Staatsregierung und Radfahrverbänden ein Rahmen für ein naturverträgliches Mountainbiking in Bayern festgeschrieben wurde. Siehe hierzu
http://www.dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Vereinbarung_Mountainbiking_Bayern.pdf
Wieso ist ähnliches nicht in Hessen möglich?
Wieso versucht man lokale Probleme hessenweit anzugehen? Die von der Landesregierung angeführten Probleme und Konflikte beschränken sich ausschließlich auf kleine Teile des Hochtaunus (rund um den Feldberg) und die Burg Frankenstein bei Darmstadt. Hierfür sind lokale Lösungen viel sinnvoller, denn die Lage in Eppstein ist eine ganz andere als in Königstein. Auch existieren die wenigen bekannten Konflikte nur tagsüber an wenigen, sonnigen Wochenendtagen im Jahr. Wieso wird dann eine permanente 365 Tage/24 Stunden Lösung angestrebt?
Welches Problem genau soll die Gesetzesänderung lösen? Mit den Änderungen im Betretungsrecht werden Mountainbiker von ca. 75% aller hessischen Waldwege vertrieben und auf breite befestigte Waldwege verpflanzt. Wie können Sie erklären, dass eine höhere Fahrraddichte auf diesen breiten Waldwegen zu weniger Konflikten mit Wanderern führt, die überwiegend diese breiten Wege nutzen? Führt die Änderung nicht zu mehr Konflikten?
Gruß
Simon Paquet
Sehr geehrter Herr Paquet,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Regierungsentwurf für ein Hessisches Waldgesetz. Vorab schlage ich Ihnen vor, dass Sie künftig bei Fragen unmittelbar mit mir Kontakt aufnehmen. Meine Kontaktdaten finden Sie auf meiner Webseite www.christian-heinz.de. Grundsätzlich bin ich nämlich der Ansicht, dass es keines Vermittlers zwischen Bürgern und den Parlamentariern - wie z.B. "Abgeordnetenwatch" - bedarf.
Wie Sie selbst schreiben, handelt es sich derzeit um einen Entwurf der Landesregierung, der in diesem Spätsommer dem Landtag erst offiziell zur Beratung zugeleitet wird. Die Meinungsbildung in den Fraktionen erfolgt also erst noch und ich werde daran mitarbeiten, damit am Ende ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Mountainbiker, des Naturschutzes, Waldeigentümer und der Jägerschaft gefunden wird. Wir stehen aber noch vor dem Anfang der eigentlichen Beratungen im Parlament.
In meiner Heimat Eppstein wird übrigens derzeit - wie Sie vielleicht wissen - an einer lokalen Lösung für eine Mountainbikestrecke gearbeitet. Die Initiative zu der Arbeitsgruppe ging von der CDU aus.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Heinz