
(...) die Unterstützung durch einen Opferanwalt oder die psychosoziale Prozessbegleitung gestellt werden. Die allgemeine Opferhilfe wird von den Ländern im Rahmen der föderalen Organisation der Bundesrepublik in eigener Zuständigkeit wahrgenommen. Die zuständigen Behörden der Länder informieren die Opfer von Menschenhandel über ihre möglichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz. (...)