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Christian Haase
CDU
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Frage von Claudia M. •

Frage an Christian Haase von Claudia M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Haase,
welche weiteren Schritte erachten sie als notwenig, um die Opfer von Menschenhandel besser zu schützen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an mich als ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten wenden.

Sie sprechen ein wichtiges Thema an, welches sich auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode vorgenommen hat. Die unionsgeführte Bundesregierung hat in den letzten Jahren viel für die Bekämpfung des Menschenhandels getan (u. a. Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels, Prostituiertenschutzgesetz).

Endlich haben wir die Freierstrafbarkeit beim Menschenhandel eingeführt. Mit der Reform des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Menschenhandel getan worden. Die Menschenhandelstatbestände wurden objektiver und damit praktikabler ausgestaltet. Die Freierstrafbarkeit für Fälle, in denen die Freier die Zwangslage der Opfer erkennen und ausnutzen, ist – gegen den ursprünglichen Widerstand der SPD – umgesetzt worden.

Wir haben uns aber keineswegs vorwiegend auf die strafrechtlichen Aspekte fokussiert, sondern auch Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz der Opfer entwickelt. So unterstützt der Bund den Kampf gegen Menschenhandel durch die finanzielle Förderung von Präventionsprojekten in Partnerregionen, wie z. B. Projekte zur Sensibilisierung und zum Schutz von Mädchen und Jungen vor Kinderhandel und Ausbeutung. Damit Frauen und Mädchen in Flüchtlingsunterkünften nicht Opfer von Menschenhandel werden, fördert das Bundesfrauenministerium Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um diese Frauen und Mädchen über ihre Rechte sowie über die in Deutschland bestehenden Beratungs- und Schutzangebote zu informieren. Das "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" berät Frauen und Mädchen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind und vermittelt diese auf Wunsch an eine geeignete Fachberatungsstelle. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der legalen Prostitution und zum Schutz der dort tätigen Personen vor Ausbeutung, Zwangsprostitution und Menschenhandel hat der Deutsche Bundestag das Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet, das zum 1.Juli 2017 in Kraft getreten ist. In diesem Gesetz sind auch Regelungen enthalten, die u. a. die Identifizierung von Menschenhandelsopfern erleichtern sollen.

Zur Unterstützung der Opfer von Menschenhandel gibt es spezialisierte Fachberatungsstellen in den Bundesländern. Opfern von Menschenhandel können nach dem 3. Opferrechtsentschädigungsgesetz z. B. die Unterstützung durch einen Opferanwalt oder die psychosoziale Prozessbegleitung gestellt werden. Die allgemeine Opferhilfe wird von den Ländern im Rahmen der föderalen Organisation der Bundesrepublik in eigener Zuständigkeit wahrgenommen. Die zuständigen Behörden der Länder informieren die Opfer von Menschenhandel über ihre möglichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.

In der aktuellen Legislaturperiode sind die Aufenthaltsrechte für Opfer des Menschenhandels mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung zum 1. August 2015 erheblich gestärkt und ausgeweitet worden. Diente die humanitäre Sonderregelung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach damaliger Rechtslage noch primär dem Ziel, die Durchführung eines Strafverfahrens zu ermöglichen respektive zu erleichtern, so schafft seither der neue § 25 Abs. 4a AufenthG von Anfang an eine sichere Perspektive für einen Aufenthalt in Deutschland.

CDU und CSU werden weiterhin kontinuierlich überprüfen, wie sich die bestehenden Regelungen bewähren und wie die Bekämpfung des Menschenhandels und die Hilfen für die Opfer weiter verbessert und effektiver gestaltet werden können.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufriedenstellend beantworten konnte. Sprechen Sie mich sonst jederzeit gerne wieder an.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haase MdB

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