
Aus den in meiner Antwort auf Ihre erste Frage genannten Gründen, insbesondere aufgrund des leider ungewissen Ausgangs eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD, bin ich zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Einleitung eines solchen Verfahrens.
Foto: Tobias Koch
Aus den in meiner Antwort auf Ihre erste Frage genannten Gründen, insbesondere aufgrund des leider ungewissen Ausgangs eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD, bin ich zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Einleitung eines solchen Verfahrens.
Die Private Kranken- und Pflegeversicherung ist ein sehr bewährtes, höchst leistungsfähiges Element unseres Gesundheitssystems.
Die Bundestagsseite, auf die Sie sich beziehen, stellt den Rechtsstand von 2007 dar. Zum 1. Januar 2008 hat die damalige Große Koalition eine Änderung der Altersversorgung der Abgeordneten beschlossen.
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung zuzulassen, um die ansonsten entstehenden Lücken zu schließen.
Wir haben inzwischen das Problem erkannt, dass es bestimmte Konstellationen gibt, bei denen einige Betreuer nach der neuen Regelung eine geringere Vergütung erhalten, und werden im Rahmen unserer Möglichkeiten auf eine Anpassung der Novelle hinarbeiten.
Auch ohne Verbotsverfahren zeigt sich bereits, wie wehrhaft unsere Demokratie ist