Sehr geehrter Herr Dürr, ich habe Ihre Antwort vom Sommer zur Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten gelesen. Wie decken sich Ihre Aussagen mit den Angaben auf der Bundestagsseite ? Siehe Link.
Ihre Antwort zur Altersversorgung der Abgeordneten: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-duerr/fragen-antworten/nach-nur-4-jahren-im-bundestag-haben-sie-einen-pensionsanspruch-von-etwas-ueber-4000-euro-monatlich-erworben
Siehe https://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0525/mdb/mdb_diaeten/1335.html
Auf den Bundestagsseiten gibt es unterschiedliche Angaben.
Gibt es denn etwa schon nach einem Jahr 2,5%??
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Bundestagsseite, auf die Sie sich beziehen, stellt den Rechtsstand von 2007 dar. Zum 1. Januar 2008 hat die damalige Große Koalition eine Änderung der Altersversorgung der Abgeordneten beschlossen. Seither gibt es u. a. keine Mindestdauer der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag von acht Jahren mehr, um anstelle einer gesetzlichen Rente die Altersversorgung für Abgeordnete zu erhalten. Zugleich wurde allerdings neben weiteren Maßnahmen auch der Anspruch pro Jahr der Mitgliedschaft von 3 auf 2,5 Prozent abgesenkt.
Meine Fraktion hat gegen den Gesetzentwurf der Großen Koalition gestimmt. Wir sind stattdessen bereits damals für eine echte Reform der Altersversorgung der Abgeordneten, vorgeschlagen von einer unabhängigen Kommission, eingetreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Dürr