
Für ein solches Gesetz haben wir uns in der Vergangenheit bereits ausgesprochenen und stimmen der Reform daher zu.
Foto: Tobias Koch
Für ein solches Gesetz haben wir uns in der Vergangenheit bereits ausgesprochenen und stimmen der Reform daher zu.
. Der Deutsche Bundestag hat am 30. November 2023 über einen entsprechenden Gesetzesentwurf beraten, den wir als Koalition vorgelegt haben.
vielen Dank für Ihre Frage. Mich haben in der letzten Zeit sehr viele Anfragen und Zuschriften erreicht und es ist mir wichtig, diese persönlich zu beantworten. Entschuldigen Sie daher bitte vielmals die verzögerte Reaktion - ich habe Ihre Frage bereits vor einiger Zeit beantwortet.
Leider ist es bei dem hohen Aufkommen an Fragen und Zuschriften nicht immer möglich, kurzfristig zu reagieren.
Grundsätzlich ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 bindend.
Die intensiven Diskussionen haben sich gelohnt – wir haben das Heizungsgesetz vom Kopf auf die Füße gestellt: keine Eingriffe ins Eigentum, keine Verbote, sondern echte Technologieoffenheit.