Wie geht es weiter mit der Einbürgerungsreform? Inkrafttreten 04/24?
Sehr geehrter Herr Dürr,
ich frage mich, wie es mit der Einbürgerungsreform weitergeht. Es wurde berichtet, dass die für die zweite Novemberwoche geplante 1. Lesung von FDP-Abgeordneten von der Tagesordnung genommen wurde. Könnten Sie mir bitte nähere Informationen zur aktuellen Situation und den geplanten Schritten in Bezug auf die Einbürgerungsreform geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Marko V.
Sehr geehrter Herr D. V.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Deutschland ist ein Einwanderungsland - das muss sich auch im Staatsangehörigkeitsrecht widerspiegeln. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit soll daher Ergebnis und Ziel einer gelungenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Integration sein, deshalb wollen wir das Kriterium der Sicherung des Lebensunterhalts stärken. Der Deutsche Bundestag hat am 30. November 2023 über einen entsprechenden Gesetzesentwurf beraten, den wir als Koalition vorgelegt haben. Anschließend wurde der Entwurf an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen, der am 11. Dezember 2023 eine öffentliche Anhörung mit verschiedenen Experten dazu durchgeführt hat. Das parlamentarische Verfahren und die Verhandlungen über etwaige Änderungswünsche dauern aktuell weiter an. Ich bin zuversichtlich, dass wir bald eine Einigung erzielen und das Gesetz verabschieden werden.
Denn: Wir sind davon überzeugt, dass es schnellstmöglich ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsgesetz braucht. Dieses muss einen klaren Rahmen setzen, Grenzen ziehen und zugleich einem modernen und weltoffenen Land gerecht werden. Für ein solches Gesetz haben wir uns in der Vergangenheit bereits ausgesprochenen, deshalb sehen wir unbedingt Reformbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Dürr