Frage von Manuel D. • 16.10.2024
Antwort von Christian Dürr FDP • 20.11.2024
Die Private Kranken- und Pflegeversicherung ist ein sehr bewährtes, höchst leistungsfähiges Element unseres Gesundheitssystems.
Die Private Kranken- und Pflegeversicherung ist ein sehr bewährtes, höchst leistungsfähiges Element unseres Gesundheitssystems.
Die Bundestagsseite, auf die Sie sich beziehen, stellt den Rechtsstand von 2007 dar. Zum 1. Januar 2008 hat die damalige Große Koalition eine Änderung der Altersversorgung der Abgeordneten beschlossen.
Auch ohne Verbotsverfahren zeigt sich bereits, wie wehrhaft unsere Demokratie ist
Dabei ist es für mich jedoch selbstverständlich, dass der Vorrang von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz uneingeschränkt beachtet wird.